Der am 3. Dezember jährlich stattfindende Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen trägt dazu bei, auf die Lebenssituation der in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Zugleich erinnert er an die gesellschaftliche Verpflichtung, umfassende Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack nutzt daher diesen bedeutenden Tag, um die aus ihrer Sicht bestehenden Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Weltweit leben eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Allein in Deutschland sind es rund 17 Millionen Erwachsene, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben, davon 9,6 Millionen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. „Die Lebensrealität vieler Menschen mit Behinderungen liegt jedoch weit entfernt von dem im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Idealzustand. Ich bin deshalb froh, dass es uns gelungen ist, nahezu 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in dem zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag aufzunehmen. Neben Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport ist es mir ein wichtiges Anliegen, die Schwerbehinderten-vertretungen und Werkstatträte zu stärken und Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu etablieren. Wir werden nicht nur heute, sondern jeden Tag daran arbeiten, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern“, erklärt Tack.

Das bedeutendste und ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Projekt besteht sicherlich in der Reform der Eingliederungshilfe. Die hannoversche Bundestagsabgeordnete betont: „Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz wollen wir die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Menschen mit Behinderungen müssen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt für mich als Sozialdemokratin auch, dass Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert gestaltet werden. Eine Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gehört daher auf den Prüfstand.“ Diese und weitere Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz wurden nun in Form eines Eckpunktepapiers veröffentlicht.