Mehr als 84.000 Menschen mit Behinderungen dürfen in Deutschland nicht wählen, weil das Wahlgesetz sie aufgrund ihrer Lebenslage automatisch vom Wahlrecht ausschließt. Die SPD-Bundestagsfraktion will diese Diskriminierung noch in dieser Wahlperiode abschaffen und fordert ihren Koalitionspartner dazu auf, sich an der Initiative zu beteiligen.

Dazu erklären Kerstin Tack, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, und ihre Kollegin Gabriele Fograscher, die fürs Wahlrecht zuständige Berichterstatterin der Fraktion und Mitglied im Innenausschuss:

„Unsere bestehenden Wahlgesetze schließen derzeit viele Menschen mit Behinderungen automatisch vom Wahlrecht aus und erlauben ihnen nicht, zu wählen oder sich wählen zu lassen. In erster Linie sind davon Menschen betroffen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist.

Damit wird volljährigen Staatsbürgern ein zentrales Bürgerrecht vorenthalten, was im klaren Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention steht. Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir die aktuelle Diskriminierung noch in der laufenden Legislaturperiode beenden und den Wahlrechtsausschluss aus dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz streichen. Zugleich ist eine gesetzliche Grundlage nötig, damit Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht bei Bedarf auch mit Hilfestellung ausüben dürfen.

Dafür erwarten wir die Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben bereits erste Bundesländer ihre Landeswahlgesetze im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention geändert. Auf der Bundesebene dürfen wir nicht länger damit warten.“