Anlässlich des heutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in dem Rechtsmittelverfahren des EU-Rats gegen die Frente Polisario (C-104/16P) erklären die Abgeordneten Frank Heinrich (CDU), Kerstin Tack (SPD), Sevim Dagdelen (DIE LINKE) und Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als Mitglieder des Kuratoriums von „Freiheit für die Westsahara e.V.“:

„Wir begrüßen, dass der EuGH nochmals klargestellt hat, dass die Westsahara nicht zum Hoheitsgebiet des Königreichs Marokko gehört und damit das Handelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) auf dieses Territorium keine Anwendung finden kann und darf. Leider müssen wir aber feststellen, dass das Königreich Marokko das Gebiet der Westsahara so behandelt, als gehöre es zu seinem Hoheitsgebiet und daher faktisch auch das Handelsabkommen auf dieses Gebiet anwendet. Deshalb bedauern wir, dass der Berufung statt gegeben wurde – offensichtlich mit der Begründung, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

Wir fordern, dass der juristische Anwendungsbereich mit dem praktischen Anwendungsbereich übereinstimmen muss und erwarten von der EU-Kommission, dass sie vor entsprechenden Verstößen ihres Handelspartners gegen das Handelsabkommen nicht die Augen verschließt und diese Verstöße benennt und verfolgt. Das Assoziations- und Liberalisierungsabkommen darf im Hinblick auf die Westsahara weder für anwendbar erklärt werden, noch darf es tatsächlich Anwendung finden.“