Zu den anstehenden Prüfergebnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu den seit Juli vorgeschriebenen Produktinformationsblättern erklärt die hannoversche SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack:
Wir fordern, dass Produktinformationsblätter endlich in einem einheitlichen, vergleichbaren Standardformular gesetzlich geregelt werden.

Im Juli wurden Produktinformationsblätter für Finanzprodukte verbindlich eingeführt. Bereits damals forderten wir die Bundesregierung dringend dazu auf, sogenannte Beipackzettel zu Finanzprodukten gesetzlich zu regeln. Die Bundesregierung beschränkte sich in ihrem Gesetzesentwurf hingegen darauf, die Anbieter anhand spärlicher Rahmenangaben zur Entwicklung eigener Informationsblätter zu verpflichten.

Die Regierung betreibt eine Salami-Taktik: Der Markt soll durch Wettbewerb das beste Informationsblatt finden. Scheitert der Markt, will die Bundesregierung erneut tätig werden. Dieses Vorgehen zeigt, dass das Vertrauen der Bundesregierung in die Finanzindustrie größer ist, als ihr Interesse an den Verbraucherrechten der Bürger. Es war vorhersehbar, dass dieses Vorgehen vorerst nicht dazu führen würde, die Vergleichbarkeit der Produkte herzustellen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird nun ihren Prüfbericht zu den Produktinformationsblättern vorlegen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Bericht die Schwächen der Produktinformationsblätter offen legen wird. Die Bundesbehörde BaFin wird der Bundesregierung damit ein Zeugnis über ihre trial-and-error-Politik im Bereich Verbraucherschutz für Finanzdienstleistungen erstellen. Das Urteil wird "error" lauten und beinhalten, dass die derzeitige Gestaltung der Produktinformationsblätter schwer verständlich bis undurchschaubar ist.

Die Reaktion der Bundesregierung muss sein, was die SPD schon lange fordert: Die Festschreibung eines einheitlichen Produktinformationsblattes, mit Hilfe dessen Verbraucherinnen und Verbraucher die nötige Transparenz erhalten, um Finanzprodukte zu vergleichen.