TOP 6:
Verbraucherschutz stärken – Honorarberatung etablieren

Quelle "Deutscher Bundestag"

Das Video zur Rede finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des

Linie

19.01.2012
Rede Kerstin Tack, SPD-Fraktion

Anrede,
Wer heute eine Versicherung oder einen Fonds abschließen möchte, der wird hierzu kostenlos vom Versicherungs- oder Bankvermittler beraten. Zahlungen beginnen erst bei Abschluss und häufig über die gesamte Laufzeit als Provisionen.

Ich möchte Ihnen das mal kurz exemplarisch deutlich machen:
Frau Meyer wird von ihrem Bankberater eine Stunde lang beraten. Dieser schlägt ihr den Kauf von Investmentfonds-Anteilen im Wert von 20.000 Euro vor. Der Bankberater erhält dafür für die Bank rund 1.000 Euro Abschlussprovision. Hinzu kommen jährliche Bestandsprovisionen von bis zu 400 Euro. Das alles bezahlt Frau Meyer. Im Produktinformationsblatt findet Sie, wenn sie ganz genau hinschaut dann die Formulierung: 5% Abschlussprovision, 2% Bestandsprovision.
Frau Meyer hat an die Bank für eine Stunde Beratung mit Abschluss weit über 1.000 Euro bezahlt.

Diese Bezahlung des Finanzvertriebes durch Provisionen hat sich in Deutschland festgesetzt.

Die Alternative ist naheliegend und Gegenstand unseres Antrages: Die Bezahlung des Beraters durch ein Honorar als zeitliche Vergütung seiner Tätigkeit – die sogenannte Honorarberatung. Wir gehen davon aus, dass Frau Meyer in dem Beispiel ein Beratungshonorar von cirka 150 bis 250 Euro für die einstündige Beratung zahlen müsste. Ein Unterschied also von rund 800 Euro zu Beginn sowie weiterer 400 Euro für jedes Jahr Laufzeit.

Wir sind uns über alle Fraktionen hinweg einig, dass wir eine von Provisionen unabhängige Alternative zum bisherigen Vertriebsmodell brauchen. Wir wollen eine unabhängige Honorarberatung etablieren. Eine Beratung, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern Wahlfreiheit bei der Beratung ermöglicht. Das heißt nicht, dass wir die Provisionsberatung verbieten wollen.

Und wir wollen das in Deutschland schnell vorantreiben. Die Signale des MiFID-Entwurfes der EU-Kommission für die Banken sind eindeutig: Dort wird eine Provisionsunabhängige Beratung gefordert. Weil eine Einführung der Honorarberatung eine Übergangszeit braucht, müssen wir jetzt anfangen.
Honorarberater soll nach unseren Vorstellungen nur derjenige sein, der bei oder im Zusammenhang mit der Beratung kein Geld von Dritten erhält. Dazu gehören auch Bestandsprovisionen. Wir wollen ein ganz klares Berufsbild. Deshalb darf ein Honorarberater auch nicht an anderer Stelle Provisionen annehmen und an den Kunden weitergeben.

Wir unterscheiden uns an dieser Stelle bewusst vom Vorschlag der Provisionsdurchleitung. Wenn wir die Beratungsleistung anerkennen, dann ist das nur konsequent. Denn diese wird entlohnt und dafür bedarf es keiner Provision – auch nicht einer, die an den Kunden fließt.

Wir brauchen daher als Grundvoraussetzung der Honorarberatung Nettotarife für die Produkte. Also Tarife, die keine Provisionen enthalten. Zur Bereitstellung dieser Tarife müssen die Anbieter verpflichtet werden.
Ein weiterer Grundpfeiler zur Herstellung des nötigen Vertrauens ist es, dass Honorarberaterinnen und Honorarberater in allen Bereichen des Finanzmarktes inhaltlich beraten können.

Ob ein Versicherungs- oder ein Kapitalanlageprodukt besser geeignet ist, ist ebenso zu bewerten, wie die realistische Möglichkeit einer Darlehensaufnahme.

Deshalb wollen wir auch für Honorarberater die Kenntnisse in allen Teilbereichen. Expertenwissen ist nur dann gut, wenn der Experte auch Abwägungen gegenüber anderen Produkten treffen kann.

Besonders wichtig zur Regelung der Honorarberatung ist der Schutz vor schwarzen Schafen durch klare Wohlverhaltensregeln und eine geeignete Fachaufsicht.

Die Beaufsichtigung der Honorarberater kann in fachlicher Hinsicht nur die Bundesanstalt Bafin leisten. Die Kesselflickerei der letzten Jahre, wonach Teile des Finanzmarktes nun der Aufsicht der Gewerbeämter unterliegen, muss ein Ende haben.
Selbstverständlich kann der Honorarberater beim Abschluss unterstützen. Auch das kann Teil seiner Beratungsleistung sein.

Momentan scheint uns eine Vergütung der Honorarberater auf Stundenbasis die sinnvollste Ausgestaltung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen:
Wir unterscheiden uns bewusst in einigen Punkten vom Eckpunktepapier des BMELV:
Wir wollen Einheitlichkeit im Finanzvertrieb. Eine einheitliche Aufsicht und einheitliche Pflichten sind dabei wichtige Eckpfeiler.

Daneben sind wir überzeugt davon – und da sehen wir die MiFID derzeit voll auf unserer Seite – dass Honorarberatung vollständig befreit von jedweden Provisionszahlungen sein muss.

Das die Regierungskoalition der Verbraucherministerin nun die Zuständigkeit für dieses Thema wegnehmen will, ist hoffentlich dem Willen geschuldet, tatsächlich rasch regeln zu wollen. Denn wir wissen ja, alles was bei Frau Aigner liegt, kommt über den Status der Ankündigung nicht hinaus.

Wir halten die Anbindung an den Verbraucherschutz für richtig. Sie sollten lieber Ihre Verbraucherministerin auffordern, endlich ein Gesetz vorzulegen und ihr den Vertrauensentzug ersparen.

Vielen Dank