Zum heutigen Kabinettsbeschluss über ein Gesetz zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken erklärt die hannoversche SPD Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack:
Nach über einem Jahr in der Schublade des Bundesjustizministeriums erblickt dieser Gesetzentwurf nun doch noch das Licht der Welt. Die Bundesregierung hat zwar endlich ein Gesetz zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Massenabmahnungen sowie vor unseriösen Inkassounternehmen und unerwünschten Werbeanrufen vorgelegt, die darin genannten Maßnahmen und Regelungen reichen jedoch nicht aus.

Die Aufsicht über die Inkassounternehmen z.B. liegt jetzt bei 79 Aufsichtsbehörden, sie muss konzentriert werden auf je eine Behörde pro Bundesland, damit eine effektive Überprüfung der Inkassounternehmen auch wirklich erreicht wird. Wenn Firmen gegen die vorgeschriebenen Informationspflichten verstoßen, dürfen die Hauptforderung und die Gebühren für die Inkassofirmen nach unserer Ansicht nicht fällig werden.

Die vorgesehen Regelungen für unerlaubte Werbeanrufe greifen ebenfalls zu kurz, da sie nur auf den Bereich der Gewinnspiele beschränkt werden. Auch die Einwilligungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Telefonwerbung sollten nur mit gesonderter Zustimmung gültig sein und nicht durch versteckte Hinweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als gegeben gelten.

Die Vorschläge der Regierung zu den unseriösen Geschäftsmodellen bei den urheberrechtlichen Abmahnungen stellen sogar eine Verschlechterung zu den jetzigen Regelungen dar. Die vorgesehenen Ausnahmen bei einer Streitwertdeckelung machen den gewünschten Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern wieder hinfällig. Und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Urheberrechtsverletzungen von Verbrauchern im Internet sind die Beklagten im Nachteil. Wir wollen, dass ausschließlich das Gericht am Wohnsitz der Verbraucher zuständig ist. Der sogenannte fliegende Gerichtsstand muss deshalb eingeschränkt werden, denn sonst könnten Rechteinhaber den Standort der für sie günstigsten Rechtsprechungspraxis auswählen.

Wir werden in den weiteren Parlamentarischen Beratungen dafür sorgen, dass dem Abmahnwahn sowie der Abzocke durch unseriöse Inkassofirmen wirklich wirksam entgegengetreten werden kann und nicht nur wieder Lobbygruppen beruhigt werden.