Anlässlich der heutigen Debatte im Bundestag zum 5-jährigen Bestehen der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland erklärt die hannoversche Bundestagsabgeordnete und behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Wir werden die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen in dieser Legislaturperiode ganz konkret verbessern. Gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung sind Menschenrechte. Wir werden daher alle Hebel in Bewegung setzen, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben.“

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat die SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages zahlreiche Forderungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen in Deutschland formuliert. Das Engagement hat sich gelohnt. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland finden die Belange von Menschen mit Behinderungen in einem Koalitionsvertrag flächendeckende Berücksichtigung. Über 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen wurden in dem zwischen CDU/CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag vereinbart.


Neben der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems sowie Verbesserungen bei der Eingliederung junger Menschen mit Behinderungen in eine Berufsausbildung gehören dazu auch ein barrierefreier Zugang zu Angeboten des Tourismus, eine gezielte Unterstützung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, Verbesserungen im Gesundheitsschutz und beim Betreuungsrecht.


Insbesondere auf dem Arbeitsmarkt stoßen Menschen mit Behinderungen immer wieder auf Barrieren. „Um dies zu ändern, wollen wir die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen stärken. Für Werkstattbeschäftigte wollen wir die Übergänge zum ersten Arbeitsmarkt erleichtern und für Möglichkeiten der Rückkehr in die Werkstatt sorgen“, sagte Tack.


„Eines ist klar: Teilhabe und Selbstbestimmung müssen auch im ganz alltäglichen Leben für Menschen mit Behinderungen spürbar sein. Als Sozialdemokratin ist es mir daher ein ganz besonderes Anliegen, dass das geplante Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 verabschiedet wird und im Jahr 2017 in Kraft tritt. Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen sollen zukünftig personenzentriert sowie einkommens- und vermögensunabhängig gestaltet und das Wunsch- und Wahlrecht gewahrt werden. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang auch, dass die Betroffenen und ihre Verbände von Anfang an beteiligt werden“, betonte Tack.