(zu Protokoll)

Frau Präsidentin/Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!

Spätestens mit dem im Jahre 2006 vereinbarten Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollzog sich ein Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderungen.

Menschen mit Behinderungen werden nicht länger als Objekte der Fürsorge betrachtet, sondern als eigenständige Individuen mit individuellen Stärken und Schwächen. Es ist das Bewusstsein gewachsen, dass auch Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Selbstbestimmung und umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben und geltend machen können.

Bereits 147 Staaten haben die im Jahre 2008 in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet und ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete die Konvention als einer der ersten Staaten im Jahr 2007 und ratifizierte diese zwei Jahre später.

Dies führte dazu, dass die Bundesregierung zum ersten Mal einen Nationalen Aktionsplan sowie einen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorlegte. Die einzelnen Bundesländer zogen nach und veröffentlichten ihrerseits umfangreiche Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Mit den verschiedensten Projekten wird in den Städten und Gemeinden mittlerweile auch ganz unkonventionell versucht, dafür zu sorgen, dass Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam aufwachsen, zusammen lernen, in einem Betrieb arbeiten und ihre Freizeit miteinander verbringen. Denn nur so lassen sich die grundlegendsten Hindernisse überwinden: die Barrieren in den Köpfen.

Die vielzähligen Anträge der SPD-Bundestagsfraktion zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen sowie die vielzähligen Handlungsaufträge hierzu im Koalitionsvertrag zeigen, dass wir seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention alles daran setzen, diese Konvention zu erfüllen und ihrer Forderung nach umfassender gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden.

Eines der wohl bedeutendsten Vorhaben in dieser Legislaturperiode wird die Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes sein. Auch dies haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir wollen ein modernes Teilhabegesetz, dass den Bedürfnissen und besonderen Belangen von Menschen mit Behinderungen Rechnung trägt. Vor diesem Hintergrund ist es auch zu verstehen, dass das neue Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 verabschiedet werden soll.

Wir wollen, dass das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt. Dafür setzen wir uns ein. Wir wollen aber auch ein Bundesteilhabegesetz, dessen Inhalt hält, was der Name verspricht. Wir wollen eine wirkliche Verbesserung im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen erreichen. Und wir wollen, dass die Betroffenen und ihre Interessensverbände an der inhaltlichen Entwicklung und Ausgestaltung des Gesetzes aktiv beteiligt sind. Das sind unsere Ansprüche. Die werden wir erfüllen.

Von diesem Anspruch wollen und werden wir nicht abweichen. Denn gemäß dem Motto „Nichts über uns ohne uns!“ sind Menschen mit Behinderungen Expertinnen und Experten in eigener Sache. Ihre Beteiligung am Entstehungsprozess des Gesetzes ist insofern auch ein Ausdruck ihrer Selbstbestimmung und die werden wir ihnen nicht nehmen.

Wir freuen uns daher, dass das für das Gesetz federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen breit angelegten Beteiligungsprozess noch vor der Vorlage eines ersten Gesetzentwurfes anstrebt. Bis dahin werden wir uns weiterhin mit den notwendigen Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz auseinandersetzen, noch offene Fragen klären und mögliche Lösungswege erarbeiten.

Zudem hat das BMAS seinen Zeitplan zur Entwicklung des Gesetzes bereits vorgelegt. Dieser ist allen Fraktionen bekannt. Der Zeitplan zeigt, dass das BMAS den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes zügig und ohne Umschweife erarbeiten wird. Insofern entspricht dieser den Forderungen des vorliegenden Antrages.