Der Weg für die Mietpreisbremse ist frei. Die Union hat ihren Widerstand im Koalitionsausschuss aufgegeben. Das Gesetz wird in der kommenden Sitzungswoche im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Hunderttausende von Mieterinnen und Mietern werden von den neuen Regelungen profitieren und insbesondere in Großstädten und Ballungszentren vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt. „Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dies ein großer Erfolg, weil damit eines unserer Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird“, erklärt die Hannoversche Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack.

„Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht kommt ohne Ausnahme“, erläutert Tack weiter. „In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter. Ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens gilt fortan also auch bei der Wohnungssuche.“

Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. In Zukunft dürfen Mieten bei Neuvermietung in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 Prozent übersteigen. Mietsteigerungen von mehr als 30 oder 40 Prozent wird es nicht mehr geben.

Damit ist es gelungen, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern zu schaffen. Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft soll gefördert und erhalten werden. Nur so kann die Wohnungsknappheit langfristig beseitigt werden. Deswegen gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. „Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können. Aber: Wohnungen sind keine reine Ware. Sie sind das Zuhause von Menschen. Dabei darf es nicht einzig und allein um Profitmaximierung gehen“, so Kerstin Tack abschließend.