Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die bei Angehörigen leben, bekommen zukünftig mehr Sozialhilfe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigte an, dass der Regelsatz auf das Niveau für Alleinstehende angehoben wird. Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der SPD-Bundestagsfraktion und hannoversche Bundestagsabgeordnete, Kerstin Tack, begrüßt, dass mit dieser Regelung die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen aufhört.

Volljährigen Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung noch zuhause leben, wird nicht weiter die Sozialhilfe gekürzt. Künftig erhalten sie 80 Euro mehr als heute.

Für 2016 hat Sozialministerin Andrea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekündigt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III den Leistungsumfang der Regelbedarfsstufe I gewährt bekommen.

Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit einen Regelsatz von 399 Euro. Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, werden seit 2011 jedoch in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt. Seitdem mussten sie eine Kürzung ihrer Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die oftmals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstütz werden, waren von dieser Regelung betroffen. Ich freue mich darum, dass wir diese Entscheidung aus der vergangenen Legislaturperiode wieder rückgängig machen.

Der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundessozialministeriums gingen mehrere Urteile des Bundessozialgerichts voraus. Seinen Urteilen nach verstößt die bislang erfolgte Kürzung der Sozialhilfe gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenkonvention.