Am heutigen Freitag kommen in New York die Staats- und Regierungschefs der Vereinten Nationen zusammen, um die 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung zu beschließen. Weltweit bedeuten die neuen Zielvorgaben auch für Menschen mit Behinderungen eine große Chance auf mehr Teilhabe und Selbstbestimmung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Hierzu erklären die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack und die entwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Bärbel Kofler:

„Die 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung löst die bisherigen Millenniumsentwicklungsziele ab, in denen Menschen mit Behinderungen kaum berücksichtigt waren. Wir begrüßen daher, dass die neuen Ziele grundsätzlich eine inklusive Gesellschaft anstreben und die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen in vielen Unterzielen erscheinen. Dies betrifft Ernährungssicherheit, gute Bildung und Beschäftigung, barrierefreie öffentliche Infrastruktur sowie die Beseitigung von Armut und Ungleichheit.

Trotz dieser Fortschritte ist es von großer Bedeutung, dass bereits in der Präambel die UN-Behindertenrechtskonvention als handlungsleitend erwähnt wird und die Belange von Menschen mit Behinderungen sich in weiteren Unterzielen wiederfinden. Insbesondere sollten das Recht auf medizinische Vorsorge, Behandlung und Rehabilitation im Unterziel zu Gesundheit festgeschrieben und die doppelte Benachteiligung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Unterziel zu Geschlechtergerechtigkeit gezielt in den Blick genommen werden.

Das anstehende Wochenende eröffnet die Möglichkeit, weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in der 2030-Agenda zu erreichen. Im Anschluss an den New Yorker Gipfel werden wir uns mit aller Kraft für einen verlässlichen Überprüfungsmechanismus einsetzen, dessen Indikatoren die Belange von Menschen mit Behinderungen abbilden.“