Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich bei ihrem gestrigen Treffen endlich auf einen neuen Hilfefonds für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen geeinigt. Mit der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ sollen nun auch jene Menschen Hilfen erhalten, die als Kinder oder Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben. Hierzu erklärt Kerstin Tack, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:

„Der gemeinsame Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sieht vor, dass Betroffene eine pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro erhalten. Außerdem soll es Rentenersatzzahlungen in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro geben, sofern Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Unterbringung Arbeitstätigkeiten nachgehen mussten, für die aber keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden.

Personen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen der Erziehungshilfe Unrecht erlitten haben, erhalten schon jetzt Hilfen aus den beiden Fonds "Heimerziehung in der DDR" und „Heimerziehung West". Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden darin jedoch nicht berücksichtigt, obwohl sie die gleichen Nachteile erfahren haben.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich stets dafür eingesetzt, diese Schlechterstellung zu beenden. Wir sind froh, dass die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen mit der gestrigen Einigung nun aufhört und es eine Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ geben wird. Mit diesem längst überfälligen Schritt wird endlich dem Leid wirklich aller Opfer Beachtung geschenkt.“