Der heutige 21. März ist der Welt-Down-Syndrom-Tag. „Dieser Tag ist nicht nur ein Anlass, um auf die Situation von Menschen mit Trisomie 21 aufmerksam zu machen, sondern bedeutet für die Betroffenen und deren Familien auch, dass sie Solidarität erfahren und ihre Würde, Fähigkeiten und Rechte anerkannt werden“, erklärt Kerstin Tack, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales.

Für die Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom hat die SPD-Bundestagsfraktion mit dem Bundesteilhabegesetz in der letzten Legislaturperiode bereits viel erreicht: „Wir haben die Einkommens- und Vermögensfreigrenzen deutlich erhöht und so das Recht auf Sparen gestärkt“, so Tack. „Durch die Ausweitung des Wunsch- und Wahlrechts haben wir außerdem sichergestellt, dass die Wünsche von Menschen mit Behinderungen gerade im Bereich des Wohnens stärker berücksichtigt werden. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben wir mit dem Budget für Arbeit spürbar verbessert und damit für mehr Selbstbestimmung durch einen Arbeitsplatz mit angemessener Bezahlung auch von Menschen mit Down-Syndrom gesorgt.“

Die Maßnahmen des Bundesteilhabegesetzes sind aber noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Tack betont: „Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben ein echtes Interesse daran, dass Menschen mit Trisomie 21 gleichberechtigt teilhaben. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag verankert, dass der Wahlrechtsausschluss für Bundestags- und Europawahlen von Menschen mit Behinderungen endlich abgeschafft wird. Zudem haben wir durchgesetzt, dass die Ausbildungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessert werden, indem wir die Assistierte Ausbildung verlängern und weiterentwickeln.“ Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich außerdem erfolgreich für ein Budget für Ausbildung für Menschen mit Behinderungen stark gemacht.