Am heutigen Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus gedenken wir all jenen, die bei Anschlägen getötet, verletzt oder traumatisiert wurden sowie deren Angehörigen. Sie benötigen alle Hilfen, um die Folgen von Gewalttaten zu bewältigen und wieder im Alltag zurechtzukommen. Mit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts werden diese Menschen dabei künftig besser unterstützt.

Das Entschädigungsrecht, das bisher gilt, ist nicht nur hoch kompliziert, sondern berücksichtigt die Bedürfnisse von Terroropfern nicht ausreichend. Dass staatliche Hilfe künftig vereinfacht, gebündelt und besser auf Opfer von Gewalttaten zugeschnitten werden, ist ein längst überfälliger Schritt.

Mit dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht weiten wir den Kreis der Berechtigten aus. So erhalten künftig auch Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung, die durch das Miterleben von Gewalttaten beeinträchtigt sind, sowie Opfer psychischer Gewalt. Zudem werden alle Opfer von Gewalttaten in Deutschland gleichbehandelt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus.

Darüber hinaus garantieren wir Leistungen in Traumaambulanzen gesetzlich und machen diese flächendeckend zugänglich – niedrigschwellig und unbürokratisch. So kann Hilfe nach einer Gewalttat viel schneller erbracht werden.

Geschädigte und Hinterbliebene werden in Zukunft höhere Entschädigungszahlungen erhalten als bisher. Diese Zahlungen ergänzen wir außerdem durch Leistungen zur Teilhabe, damit Opfer von Terrorismus und Gewalt schneller wieder ins Leben zurückfinden. Die Leistungen werden grundsätzlich ohne Einkommens- und Vermögensanrechnung erbracht.