Das Bundesverfassungsgericht beginnt heute mit den Verhandlungen über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im SGB II. Dazu erklärt Kerstin Tack, die Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion:

"Die SPD setzt sich schon lange dafür ein, dass die Sanktionen in der Grundsicherung endlich abgemildert werden. Bisher hat sich die Union jedoch immer dagegen gesperrt, Mietkosten aus der Sanktionierung auszuschließen und Jugendliche im SGB II allen anderen gleich zu stellen. Deshalb ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht seit heute über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen verhandelt. Wir gehen davon aus, dass das Gericht unsere Forderungen bestätigt, sodass junge Menschen künftig nicht mehr stärker sanktioniert werden und Sanktionen auch bei niemandem mehr zu Obdachlosigkeit führen können."