Deutliche Verbesserungen bei der Sozialhilfe, mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen — das sind die Ziele des Angehörigen-Entlastungsgesetzes, das wir morgen im Bundestag abschließend beraten werden.

„Wenn Eltern oder Kinder pflegebedürftig sind, ist das eine häufig große Herausforderung für die Angehörigen, auch finanziell. Ihnen stärken wir den Rücken, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können.

Künftig werden Angehörige finanziell erst dann vom Sozialamt herangezogen, wenn sie im Jahr 100.000 Euro oder mehr verdienen. Diese Regelung wird dann für den Großteil der Sozialhilfe gelten und nicht nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wie bisher. Bei Angehörigen von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt der Rückgriff auf das Einkommen dann sogar vollständig weg.

Für Menschen mit Behinderungen ermöglichen wir mit dem Gesetz mehr Teilhabe: Das Erfolgsmodell der ergänzenden unabhängige Teilhabeberatung verankern wir gesetzlich und stärken es weiter. Die Beratungsstellen, in denen Menschen mit Behinderungen vor allem von Menschen mit Behinderungen über Sozialleistungen beraten werden, sind bisher bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Mit dem neuen Gesetz gibt es die Stellen nun dauerhaft — und nicht nur das: Wir statten sie auch mit mehr Geld aus.

Zudem führen wir mit dem Gesetz ein Budget für Ausbildung ein, mit dem wir Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt Inklusion voran und unterstützt Angehörige ganz gezielt. So geht moderne, sozialdemokratische Sozialpolitik.“