Am 20. November wird weltweit das 20-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention begangen. Die Konvention sichert Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre umfassende Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung zu.
Die Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack erklärt dazu: „In Deutschland gibt es aber nicht nur Grund zum Feiern, denn Kinderrechte sind nicht überall verwirklicht. Die Kinderrechtskonvention gilt hierzulande nur eingeschränkt, da die damalige schwarz-gelbe Koalition 1992 eine

Vorbehaltserklärung abgegeben hat. Diese betrifft die Rechte von Flüchtlingskindern. Die SPD fordert seit Langem, dass Kinderrechte in Deutschland endlich vorbehaltlos umgesetzt werden.“

Kerstin Tack sieht weiteren Handlungsbedarf für die Rechte von Kindern mit Behinderung. Während in vergleichbaren Ländern 90 Prozent aller Kinder gemeinsam unterrichtet werden, besuchen in Deutschland nur knapp 16 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule. Tack fordert: „Kinder mit Behinderung dürfen nicht länger in Kitas und Schulen ausgegrenzt werden. Zwar gibt es immer mehr Einrichtungen auch in Hannover, die integrativ arbeiten, aber es bleibt noch viel zu tun.“

Kerstin Tack setzt sich daher dafür ein, dass Kinderrechte bekannter gemacht werden. „Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Es ist mehr Aufklärungsarbeit in Kitas und Schulen notwendig. Kinder und Jugendliche müssen auch regelmäßig beteiligt werden.“

Im Bundestag macht sich Kerstin Tack dafür stark, dass Kinderrechte endlich in das Grundgesetz aufgenommen werden. „Eine solche Verfassungsänderung würde unterstreichen, dass der Staat den Kindern zur Verwirklichung ihrer Rechte verhilft und für kindgerechte Lebensbedingungen sorgt.“