An der „Blauen Wand“ haben wir heute den hundertausenden Menschen mit Behinderungen gedacht, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unterdrückt, verfolgt und umgebracht wurden. An diesem Gedenkort befand sich während der NS-Zeit jene Behörde, die unter dem Tarnnamen „Aktion T4“ das Mordprogramm an Menschen mit Behinderungen plante und koordinierte. Dort hat die SPD-Bundestagsfraktion im Gedenken an die Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen einen Kranz niedergelegt.

Die Nationalsozialisten propagierten die Vorstellung des angeblich „hochwertigen Volks der nordischen Rasse“, das von allem „reingehalten“ werden musste, was nicht in dieses Bild passte. Menschen mit Behinderung galten den Nazis als „lebensunwert“, sie wurden als „unnütze Esser“ oder „Ballastexistenzen“ verunglimpft.

Unter der Ideologie dieser „Rassenhygiene“ ergriffen die Nazis drastische und grausame Maßnahmen. Systematisch organisierten sie die Ermordung der oft wehrlosen Insassen von Anstalten in Gaskammern; an ihnen wurde der spätere millionenfache Mord an den Juden erprobt. Andere starben durch überdosierte Medikamente, Giftspritzen oder gezielte Unterernährung. Vor ihrem Tod wurden viele von ihnen Opfer medizinischer Experimente. Die Täter waren Wissenschaftler, Ärzte, Pfleger, Angehörige der Justiz, der Polizei, der Gesundheits- und Arbeitsverwaltungen. Bis Kriegsende fielen insgesamt mindestens 300 000 Menschen mit Behinderungen der nationalsozialistischen Rassenideologie zum Opfer.

Eine Aufarbeitung dieser sogenannten „Krankenmorde“ fand lange Zeit nicht statt, viele der Täter konnten ihre Karrieren nach Kriegsende sogar unbehelligt fortsetzen. Gerade derzeit ist es besonders wichtig, die Erinnerung an diese Verbrechen wach zu halten. Vorstellungen von der angeblichen eigenen Überlegenheit haben wieder Konjunktur. Deshalb müssen und werden wir alles daran setzen, dass Menschen mit Behinderung wirksam vor Herabsetzung und Ausgrenzung geschützt werden und ihre Teilhabe an der Gesellschaft weiter vorankommt.