Auf Druck der SPD konnten zahlreiche behindertenpolitische Themen im vorliegenden Koalitionsvertrag verankert werden. Im Vergleich zu den Sondierungsergebnissen ist dies ein beachtlicher Erfolg, der sich sehen lassen kann.

So soll der Wahlrechtsausschluss von Menschen, die rechtlich betreut werden, endlich beenden werden. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes soll intensiv begleitet und die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführte unabhängige Teilhabeberatung durch eine Weiterführung der Finanzierung verlässlich geschützt werden.

Ein großer Schwerpunkt wird auf der Weiterentwicklung des inklusiven Arbeitsmarktes liegen. In diesem Zusammenhang soll die Einführung eines Budgets für Ausbildung geprüft werden. Beabsichtigt ist zudem die Assistierte Ausbildung um zwei Jahre zu verlängern und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus soll geklärt werden, wie Menschen mit Beeinträchtigungen, die eigentlich als nicht ausbildungsfähig gelten, durch Teilqualifizierungen ein schrittweiser Einstieg in eine anerkannte Ausbildung ermöglicht werden kann.

Die Inklusionsbetriebe sollen weiterhin eine Förderung erfahren. Die Werkstätten für behinderte Menschen sollen wie von der SPD angekündigt dahingehend unterstützt werden, ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterzuentwickeln und dem Wunsch der Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen. Hierzu gehört unter anderem auch die Bezahlung der Beschäftigten in den Werkstätten. Auch die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen wollte die SPD weiter stärken. Dies betrifft insbesondere die Anhörungs- und Beteiligungsverpflichtung bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen sowie bei Abmahnungen und Aufhebungsverträgen, aber auch das Übergangsmandat, das gleichermaßen für Schwerbehindertenvertretungen im Öffentlichen Dienst Anwendung finden sollte. Dies lehnten CDU und CSU im Rahmen der Koalitionsverhandlungen jedoch vehement ab, so dass hierzu kein Passus Eingang in den Koalitionsvertrag fand.

Die Ursachen der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen sollen weiter analysiert und passgenaue Unterstützungsangebote entwickelt werden. Hierzu gehört auch, die Meldepflicht an die Arbeitsagenturen für offene Stellen im öffentlichen Dienst, die von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt waren, wiedereinzuführen und das betriebliche Eingliederungsmanagement zu stärken. Zudem soll der volle Zugang zu medizinisch-beruflicher Rehabilitation für alle Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Insbesondere für Menschen mit psychischer Erkrankung sieht die SPD hier Nachholbedarf. Den Markt für Assistenzsysteme, die Inklusion ermöglichen sowie lern- und gesundheitsförderlich sind, soll gestärkt werden.

Die Förderung von Barrierefreiheit in allen Bereichen stellt einen weiteren Schwerpunkt dar, in dem die SPD viel durchsetzen konnten. Hierzu zählen vor allem Förderungen des barrierefreien Wohnungsbaus und der barrierefreien Mobilität im Fern-, Nah- und Schienenverkehr, die Stärkung von Barrierefreiheit im Tourismus sowie in Städten und Gemeinden. Letzteres beinhaltet auch den vermehrten Einsatz leichter Sprache und von Gebärdensprachdolmetschern, von mobilen sanitären Anlagen sowie die Durchführung von Veranstaltungen.

Der SPD war es ein wichtiges Anliegen, auch die Privatwirtschaft in angemessenem Rahmen dazu zu verpflichten, ihre Produkte und Dienstleistungen künftig barrierefrei anzubieten. Wie es gelingen kann, dass Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, angemessene Vorkehrungen zur Herstellung von Barrierefreiheit umsetzen, soll nun im Rahmen der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geprüft werden. Hier hätte sich die SPD eine deutlich weiterreichende Regelung gewünscht, die von der Union jedoch abgelehnt wurde.

Erfreulich ist, dass die Digitalisierung im Hinblick auf sinnesbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen einen Schwerpunkt im künftigen Nationalen Aktionsplan darstellen wird. Den Vertrag von Marrakesch zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen soll zügig umgesetzt und darauf hingewirkt werden, dass das Angebot an barrierefreien Angeboten in Film, Fernsehen und Print steigt.

Da Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich oft Opfer von Gewalt in unterschiedlichster Form werden, wurde vereinbart, die diesbezügliche Aufklärung und Stärkung der Menschen mit Behinderungen weiter zu fördern sowie Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen zu entwickeln und eine Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten nach Übergriffen herbeizuführen. Dies schließt eine Verbesserung der Barrierefreiheit von Frauenhäusern und die Anstellung von speziell geschultem Personal mit ein.

Im Bereich der Gesundheit einigte man sich darauf, dass Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung von Beginn bis zum Ende ihres Lebens erhalten sollen, unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort. Leider war eine im Sinne der SPD konkretere Formulierung, die auch die Sicherung der Assistenz im Krankenhaus beinhaltet sowie eine Absichtserklärung, Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig vom Wohnort für alle gleichberechtigt zu gewährleisten, mit der Union nicht zu machen. Erfreulich ist hingegen, dass die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtes zu Intersexualität als positives Identitätsmerkmal Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat.

Die inklusive Bildung soll mit der „Investitionsoffensive Schule“ und dem „Digitalpakt Schule“ weiter vorangebracht werden. In der Bildungsforschung soll die inklusive Bildung entlang der gesamten Bildungsbiographie zu einem Schwerpunkt gemacht werden. Gleichzeitig soll der Zugang für Menschen mit Behinderungen zu den Jugend- und Bundesfreiwilligendiensten ausgeweitet und der Sport mit seiner auch inklusionsstiftenden Funktion weiter gefördert werden. Mit einer „Agenda für Kultur und Zukunft“ soll zudem die Kulturförderung des Bundes unter Berücksichtigung der Notwendigkeit inklusiver Strukturen weiterentwickelt werden.

Die unterschiedliche Gewährung existenzsichernder Leistungen bei Menschen mit befristeter und dauerhafter Erwerbsminderung soll ebenso geprüft werden wie die Möglichkeit einer Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen. Auch hier hätte sich die SPD konkrete Handlungsaufträge anstelle von Prüfaufträgen gewünscht.

Eine Personengruppe, die im Bereich der Menschen mit Beeinträchtigungen zu oft zu wenig Beachtung findet, ist die der Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung. Um ihre Rechte, insbesondere im Rahmen der medizinisch-psycho-sozialen Versorgungsstrukturen, zu stärken, ist es ein Anliegen der SPD, hierzu eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag einzuberufen. Dieses Anliegen fand keinen Eingang in den Koalitionsvertrag, wohl aber die längst überfällige Reform des Betreuungsrechts. Zudem werden wir im Rahmen der Weiterentwicklung des SGB VIII die Inklusive Lösung bearbeiten.

Als Fazit lässt sich demnach festhalten: Wenn drei Parteien eine Regierung bilden wollen und dementsprechend einen Vertrag mit Handlungsaufträgen formulieren, ist von Anfang an klar, dass keiner der Beteiligten alle seine Anliegen unterbringen können wird. Die SPD hat sich mit Blick auf das Sondierungsergebnis zum Ziel gesetzt, das Maximum an behindertenpolitischen Forderungen und Themen unterzubringen. Dies ist ihr gelungen.