Bundesfreiwilligendienstleistende mit Behinderungen haben derzeit keinen Anspruch darauf, dass der Bund ihre Assistenzleistungen übernimmt. Aus diesem Grund wird der Deutsche Bundestag heute einen Antrag beschließen, der fordert, zukünftig auch Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst barrierefrei zu ermöglichen. Dazu Kerstin Tack, die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, gemeinsam mit
Svenja Stadler, der engagementpolitischen Sprecherin:

„Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion werden wir heute beschließen, dass Assistenzleistungen wie das Gebärdensprachdolmetschen beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) künftig vom Bund übernommen werden. Das bedeutet, dass beispielsweise Gehörlose barrierefrei an Bildungsseminaren des BFD teilnehmen können. Diese Assistenzleistungen sollen unbürokratisch beim Familienministerium abgerufen werden können.

Darüber hinaus soll es einen gemeinsam mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit entwickelten Kriterienkatalog zur inklusiven Ausgestaltung des BFD geben. In Zusammenarbeit mit den Trägern, Einsatzstellen und allen anderen beteiligten Akteuren soll daraufhin ein Konzept entwickelt werden, um die Inklusion im BFD auf allen Ebenen zu gewährleisten. Der Bund soll ein Budget in Höhe von 2 Millionen Euro pro Haushaltsjahr zur Verfügung stellen, aus dem angemessene Vorkehrungen und Assistenzleistungen finanziert werden.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass die Möglichkeit sich zu engagieren allen Menschen offen steht, unabhängig von Alter, sozialem Status, Bildungshintergrund und Einwanderungsgeschichte. Die inklusive Öffnung des BFD ist ein erster Schritt auf diesem Weg und ein wichtiges Signal für die kommende Wahlperiode.“