Am 10. Dezember findet der Internationale Tag der Menschenrechte statt, mit dem jährlich an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erinnert wird. Diese bildet die Basis für die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit 2006 gilt. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich dafür stark, dass die Menschenrechte der rund 13 Millionen Personen mit Behinderungen in Deutschland immer weiter in geltendes Recht überführt werden.

„Benachteiligungen von Menschen aufgrund einer Behinderung konnten seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 2006 immer weiter zurückgedrängt werden“, so die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack. Außerdem hat die SPD-Bundestagsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode mit dem weiterentwickelten Behindertengleichstellungsgesetz dafür gesorgt, dass zahlreiche Barrieren abgebaut werden, sowohl bauliche wie sprachliche. Tack Betont: „Es bestehen aber immer noch teils erhebliche Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, gegen die wir etwas unternehmen wollen.“

Vor allem muss der Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen endlich abgeschafft werden. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Menschen, die unter umfassender Betreuung stehen, ihr Bürgerrecht der Wahl künftig ausüben können.

„Menschen mit Behinderungen sollen mehr Möglichkeiten haben, selbstbestimmt an der Gesellschaft teilzuhaben. Deshalb muss das Wunsch- und Wahlrecht soweit verbessert werden, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben noch eigenständiger führen können“, so Tack.

Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich auch für das Recht der Menschen mit Behinderungen auf Fortbewegung stark, indem sie für mehr Barrierefreiheit im baulichen Bereich sowie an Bahnhöfen und in Zügen sorgt.