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Nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags können Abgeordnete ihr Abstimmungsverhalten in einer kurzen mündlichen oder schriftlichen persönlichen Erklärung begründen. Diese wird in das Plenarprotokoll aufgenommen.

Durch Anklicken kommen Sie zu den einzelnen persönlichen Erklärungen von Kerstin Tack: