Anlässlich der heutigen Debatte zum SPD- Antrag Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen vorlegen erklärt die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kerstin Tack:

Wir wollen ein schlüssiges Gesamtkonzept, das den Aspekt des Verbraucherschutzes in allen Phasen von der Entwicklung bis zum Erwerb von Finanzprodukten verankert.

Die verantwortliche Ministerin Aigner hat außer öffentlichen Äußerungen zu Missständen noch keine einzige Regelung auf den Weg gebracht.
Auch die von uns schon lange geforderte Unterstützung der Verbraucherschutzorganisationen beim Ausbau unabhängiger Beratung und unser Vorschlag eines „Marktwächters Finanzen“ spielt bei den Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung keine Rolle.

Wir fordern u.a.:

  • Gesetzliche Standards für die Anfang 2010 eingeführte Pflicht zur Protokollierung der Anlageberatung
  • Produktinformationsblätter zur Pflicht zu machen und gesetzliche Standards zum Inhalt festzulegen
  • Die unabhängige Honorarberatung zu stärken und eine Berufsbild „zertifizierter Finanzberater“ zu schaffen
  • Mindeststandards für Finanzvermittler und -berater festzulegen (Sachkundenachweis, Berufshaftpflicht, Registrierungspflicht)
  • Verbraucherforschung mit der Evaluierung von Protokollen und Informationsblättern zur Verständlichkeit zu beauftragen
  • Aufsichtsbefugnisse BaFin im Bereich des Verbraucherschutzes weiterzuentwickeln
  • Verbraucherorganisationen zu Marktwächtern auszubauen (Beobachtung des Finanzmarktes, systematische Erfassung von Hinweisen, Abmahnungen und Unterlassungsklagen, Musterfeststellungsklagen)
  • Ausbau des Finanzberatungsangebotes der Verbraucherzentralen
  • Kampagnen und Materialien zur Verbraucherbildung

Die derzeit geplanten Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus, um Verbraucher hinreichend zu schützen und ihnen Zugänge zu einer unabhängigen Beratung zu ermöglichen.