Am Donnerstag, den 1. Juli 2010 wurde der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion "Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen vorlegen" im Deutschen Bundestag beraten. Die zuständigen Berichterstatterin im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kerstin Tack fasste als letzte Rednerin die Debatte zusammen.

Hier finden Sie die Rede sowie den Videomitschnitt:

Quelle "Deutscher Bundestag"

Das Video zur Rede finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des

Rede 1.7.2010 im Deutschen Bundestag

SPD-Antrag „Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen vorlegen“
- Drucksache 17/2136 -


Kerstin Tack (SPD):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Warum diskutieren wir heute Abend und morgen früh über Anträge zu einem Thema, bei dem wir merken, dass es Brisanz hat? Sie sagen, das sei alles im Fluss, im Herbst komme Ihr Konzept. Sie haben sich sogar selber Mut zu gesprochen und haben gesagt: mit Sicherheit. Wir warten auf genau dieses Konzept. Wir legen alle unsere Konzepte vor, weil wir die Hoffnung haben, dass Sie die Ansprüche, die unserer Meinung nach zu einem richtigen und sinnvollen Anleger- und Verbraucherschutz gehören, in Ihr Konzept aufnehmen. Das, was wir bisher gehört haben, zeigt, dass es Lücken gibt, über die wir reden müssen.

An vielen Stellen brauchen wir eine Stärkung derjenigen, die schwächer sind und sich nicht so vieles leisten können. Deswegen, Herr Schweickert, geht es mitnichten darum, Verbraucherzentralen zu verstaatlichen, sondern es geht darum, Zugänge zu einer unabhängigen Finanzberatung zu ermöglichen, vor allem für die Menschen, die sich eine Beratung nicht organisieren und leisten können, eine Beratung die ihnen nützt, die frei zugänglich ist und einen hohen Vertrauensgehalt hat. Deshalb muss man insbesondere beim Anleger- und Verbraucherschutz auch die Organisationen, nämlich die Verbraucherzentralen, deutlich stärken.

Zur Frage der Protokollierung. Die Protokollierung ist bereits Gesetz. Die BaFin hat ausgeführt, dass zwei Drittel der Protokolle nicht ausreichend, miserabel, unverständlich und im Verlauf nicht nachvollziehend sind. Das heißt, wir brauchen eine bessere Regelung und klarere Standardisierungen. Genauso ist es beim Informationsblatt. Es geht nicht darum, dass das zwei Seiten hat; das ist ja schön. Viel wichtiger sind Verständlichkeit, Transparenz und Klarheit. Deshalb brauchen wir Standardisierungen, die klarmachen, dass man miteinander vergleichbare Strukturen erwirbt.

Das ist das Anliegen, das uns umtreibt. Wir reden über Verbraucherschutz. Aber dem BMELV ist die Debatte heute Abend nicht wichtig genug, um die Regierung zu vertreten. Die Debatte, die wir heute Abend und morgen früh führen, muss einer Regierung mehr wert sein, als sie lediglich hinterher im Protokoll nachzulesen.

Frau Ministerin Aigner als Verbraucherschützerin der Nation kündigt nicht nur eine stärkere Regulierung im Bereich der Vermittler an. Sie hat durch die Presse auch verlauten lassen, wie wichtig ihr die Informationsblätter sind. Es ist aber nichts gekommen. Was hat sie zum Datenschutz gesagt? Sie hat nichts dazu gemacht. Was hat sie zum Thema Protokollierung vorlegen wollen? Es ist nichts gekommen. Sie ist nicht einmal in die Gespräche zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium eingebunden. Wenn wir schon über Verbraucherschutz reden, dann ist er mindestens zu beteiligen. Das machen wir heute Abend und morgen früh. Ich hoffe, dass die eine oder andere hilfreiche Idee in Ihr Konzept aufgenommen wird.
Danke schön.