Kerstin Tack, MdB, SPD Fraktion
Rede Donnerstag 17.03.2011
Plenum TOP 23

BE und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Antrag Grüne „Umsetzung der EU-Health-Claims-Verordnung voranbringen“

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 15. Dezember 2010 hat der Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/4015 „Umsetzung der EU-Health-Claims-Verordnung voranbringen „ abschließend beraten.

Gegen die Stimmen der Oppositionsparteien haben die Koalitionsfraktionen den Antrag im Ausschuss abgelehnt. Die SPD Fraktion hat den Antrag unterstützt, denn auch wir sind der Meinung, dass sich die Bundesregierung für eine zügige Umsetzung der noch offenen Teile dieser EU Verordnung von 2007 einsetzen soll. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass künftig Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel nur dann mit gesundheitsbezogenen Angaben versehen und beworben werden dürfen, wenn diese Angaben auch wissenschaftlich belegt sind. Die erforderliche Festlegung der Nährwertprofile für die einzelnen Lebensmittelgruppen durch die EU-Kommission steht aber noch aus. Diese Profile sollen absichern, dass Lebensmittel, die mit positiven Gesundheitseffekten beworben werden, nicht gleichzeitig Nährstoffe enthalten, deren übermäßiger Verzehr mit chronischen Krankheiten in Verbindung gebracht werden kann. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden oder falschen Angaben wird damit verbessert.

Auch wir meinen, dass Werbung für Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen wie zum Beispiel "gut für den Knochenbau" oder "stärkt die Abwehrkräfte" nur dann zulässig sein darf, wenn das beworbene Lebensmittel kein ungünstiges Nährwertprofil hat und die Werbeaussagen wissenschaftlich belegbar sind. Verbraucherinnen und Verbrauchern soll nicht vorgegaukelt werden können, Süßigkeiten oder "Dickmacher" seien gesund, nur weil sie viel Calcium oder Vitamine enthalten. Handlungsbedarf besteht auch im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Wir meinen, dass arzneilich wirkende Stoffe in Lebensmitteln nichts zu suchen haben. Beimischung von Arzneimitteln in Lebensmittel, die einen positiven Nutzen versprechen, darf nicht genehmigt werden. Denn durch eine Aufweichung der Grenze zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln besteht die Gefahr einer Überversorgung mit bestimmten Inhaltsstoffen, die schädlich sein kann. In Deutschland verschreibungspflichtige Stoffe dürfen nicht über die EU-Ebene in Lebensmitteln genehmigt werden. Eine Berücksichtigung der unterschiedlichen Arzneimittelverordnungen der Mitgliedsstaaten muss also auch erfolgen und es müssen klarere Vorgaben von der Kommission gemacht werden.

Wir begrüßen im Grundsatz das Ziel der „Health-Claims-Verordnung“ und eine zügige Festlegung der Nährwertprofile ist auch unserer Sicht erforderlich. Auch die vom Ausschuss durchgeführte Expertenanhörung am 6. Oktober 2010 hat dies gezeigt. In der Anhörung wurde deutlich, dass strenge Nährwertprofile notwendig sind. Die Überlegungen der EU-Kommission sind dafür aus unserer Sicht noch nicht ausreichend. Denn danach könnten zum Beispiel nach Berechnungen aus Großbritannien zwei Drittel der verzehrten Lebensmittel als gesund beworben werden, wenn sie nur einen besonderen Vitaminzusatz enthalten. Wir fordern die EU-Kommission auf, dem Druck der Lebensmittelindustrie nicht nachzugeben, andernfalls können die ursprünglichen Ziele der Health-Claims-Verordnung nicht erreicht werden. Dafür muss sich auch die Bundesregierung einsetzen.

Die Prüfung der sogenannten "health claims" durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) läuft noch immer, dabei werden aber auch nur die Eigenangaben der Antragsteller kontrolliert und auf positive Wirkung geprüft. Da aber durchaus die Möglichkeit besteht, dass bestimmte Nährstoffe je nach Verbraucher sowohl positive als auch negative Wirkungen haben können, wäre aus unserer Sicht auch eine Bewertung eines Nutzen-Risiko-Profils sinnvoll. Als Beispiel dafür möchte ich Calcium anführen, es kann die Knochengesundheit fördern, bei Risikogruppen aber durchaus auch das Herzinfarktrisiko erhöhen.

Von den mehr als 44000 bei der EFSA eingereichten Anträgen konnten bei ca. 80 % keine überzeugenden Belege für gesundheitsfördernde Auswirkungen gefunden werden, einige Hersteller haben Anträge aus Angst vor Imageverlust auch selbst zurückgezogen. Die zu bewertenden restlichen 4600 Claims sind in der Prüfung. Nach jetzigem Stand will die EFSA bis Ende Juni 2011 die Bewertung aller gesundheitsbezogenen Angaben über allgemeine Funktionen (mit Ausnahme der Angaben über pflanzliche Stoffe) abschließen. Die EU-Kommission wird dann eine Liste mit ihren Empfehlungen vorlegen. Die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament müssen danach entscheiden.

Wir fordern zusätzlich die Einrichtung eines Registers, in dem alle Studien über gesundheitsbezogene Angaben transparent und für jedermann zugänglich aufgelistet werden. Auch muss sichergestellt sein, dass eine laufende Überprüfung der bereits genehmigten Claims erfolgt. Durch ständige Forschung ist es durchaus möglich, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse für bestimmte Nährstoffe gewonnen werden. Nachträgliche Veränderungen der Bewertung durch die EFSA müssen also möglich sein. Ein kontinuierliches Studienmonitoring sollte deshalb vorgeschrieben werden.

Ich hoffe sehr, dass die jetzt angekündigten Zeitangaben der EFSA zu halten sind, denn Irreführung oder Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch nicht erwiesene gesundheitsbezogene Werbeaussagen muss bald beendet werden.

Auch die Bundesregierung sollte im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine schnelle Lösung dringen und sich für eine zügige Umsetzung der Nährwertprofile einsetzen.

Da wir bereits im Ausschuss dem Antrag der Grünen zugestimmt haben, können wir die Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht mittragen und lehnen sie somit ab.

Kerstin Tack