Kerstin Tack, MdB, SPD Fraktion
Rede 07.07.2011
Plenum TOP 22

BE und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Antrag SPD
„Klonen von Tieren zur Lebensmittelproduktion verbieten“

Nach dem Scheitern der Verhandlungen auf EU-Ebene über den Vorschlag für eine neue Verordnung über neuartige Lebensmittel („Novel-Food-Verordnung“) im März diesen Jahres gibt es in Deutschland und in der EU weiterhin keine Vorschriften für Fleisch, Fleischprodukte und Milch von geklonten Tieren und deren Nachkommen.

In Deutschland wird in einem breiten gesellschaftlichen Konsens das Klonen von Tieren abgelehnt, aus ethischen Gründen, aber auch aus tierschutzrechtlichen Gründen. Denn nur wenige Klonembryonen überleben und häufige Fehlgeburten sind die Folge. Die geklonten Tiere selbst sind oft krankheitsanfälliger und leben kürzer.

In einer Eurobarometer-Umfrage sprach sich bereits 2008 eine deutliche Mehrheit der EU Bürgerinnen und Bürger gegen Tierklonen aus und fand, dass das Klonen von Tieren zum menschlichen Verzehr aus ethischen Gründen nicht akzeptabel ist.

Die gescheiterte EU-Regelung bedeutet, dass ein Klonen von Tieren zur Nahrungsgewinnung nicht verboten wird und dass Lebensmittel von geklonten Tieren und deren Nachkommen nach wie vor ohne Kennzeichnung in den Handel gelangen. Verbraucherinnen und Verbraucher können diese Erzeugnisse nicht erkennen und haben keine Wahlmöglichkeit beim Einkauf.

Diese Situation ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, zumal damit auch der erklärte Verbraucherwillen missachtet wird. Das Klonen von Tieren zur Lebensmittelproduktion gehört verboten.

Dass sich die EU Mitgliedsstaaten, das europäische Parlament und die EU-Kommission bei den Verhandlungen zur Novel-Food-Verordnung im März noch nicht einmal auf eine Kennzeichnung für Erzeugnisse von geklonten Tieren und ihren Nachfahren einigen konnten, ist für mich unverständlich.

Der ehemalige Wirtschaftsminister Brüderle hat durch das Abstimmungsverhalten Deutschlands eine europaweite Regelung verhindert. Verbraucherministerin Aigner konnte sich mal wieder nicht durchsetzen und ist jetzt in Erklärungsnot.

In den USA und anderen Ländern ist bereits Fleisch von den Nachfahren geklonter Tiere auf dem Markt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass es auch in die EU gelangt.

Ich teile die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem Verbot von Lebensmitteln geklonter Tiere und ihren Nachkommen, die bereits seit 2008 besteht. Auch eine von der EU-Kommission eingesetzte Ethikgruppe für Wissenschaft und neue Technologien findet keine überzeugenden Argumente, welche die „Herstellung von Nahrungsmitteln von Klonen und ihrer Nachkommen rechtfertige“.

Darüberhinaus gibt es für mich auch noch keine ausreichende Risikoabschätzung für gesundheitliche Auswirkungen von Produkten geklonter Tiere oder deren Nachfahren. Selbst die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) attestiert, dass Erzeugnisse von Klon-Tieren mit einem geschwächten Immunsystem stärker mit potentiellen Krankheitserregern belastet sein können. Umso unverständlicher ist dann ihre Aussage, dass Lebensmittel von Klontieren keine Gefahr für die Gesundheit aufweisen.

Mit unserem Antrag auf Drucksache 17/5485 fordern wir deshalb die Bundesregierung auf, unverzüglich auf europäischer Ebene eine Initiative für ein Verbot von Erzeugnissen von geklonten Tieren und ihren Nachfahren zu ergreifen. Wenn dies keine Mehrheit erreichen sollte, muss sie sich zumindest für eine Kennzeichnung der Produkte einsetzen.

Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht Transparenz bei den Lebensmitteln, die sie verzehren.

Das Argument der Bundesregierung, dass zur Zeit kein Handlungsbedarf bestehe, da auf europäischer Ebene bereits an Regelungen für den Einsatz von Klontieren in der Lebensmittelproduktion gearbeitet werde, kann ich nicht teilen.

Ich finde, die Bundesregierung muss hier im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sehr viel stärker intervenieren.
Ein Verbot von Erzeugnissen von geklonten Tieren und ihren Nachfahren ist dringend erforderlich.

Es ist sehr schade, dass meine Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen dies in der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11. Mai nicht unterstützt haben und unseren Antrag ablehnen.

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 17/5893 können wir somit nicht zustimmen.