Rede Kerstin Tack MdB

27.10.2011 Rede zu TOP 24

Antrag DIE LINKE auf DS 17/7371

„Mineralölhaltige Druckfarben bei wiederverwendbarem Papier und Lebensmittel-Verpackungen verbieten“

Die Linke fordert in ihrem vorliegenden Antrag , dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen soll, in dem ein sofortiger Verzicht auf mineralölhaltige Druckfarben festgelegt wird, eine Positivliste für unbedenkliche Druckfarben vorgibt und nur Druckfarben verwandt werden dürfen, für die eine gesundheitliche Unbedenklichkeit vorliegt. Diese Forderungen sind alle richtig, genauso hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband es übrigens auch in einer Stellungnahme festgehalten .

Es ist auch richtig, dass in dem Entwurf zur 21. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung der Bundesregierung nur ein teilweises Verbot von Mineralölbestandteilen in Druckfarben und nur für Verpackungsaufdrucke vorgesehen ist. Recyclingpapier, das ebenfalls für Lebensmittelkartons verwandt wird, wird in dieser Verordnung nicht berücksichtigt, obwohl es als Problem erkannt wird.

Auch ich finde es höchst bedenklich, dass Druckfarbenrückstände in Recyclingpapier oder -kartons für Lebensmittelverpackungen enthalten sind und gesundheitliche Schäden der Verbraucherinnen und Verbraucher hervorrufen können.
Es müssen auch aus unserer Sicht dringend Lösungen für eine Reduzierung der Übergänge von Mineralöl aus Recyclingkartonverpackungen auf Lebensmittel gefunden werden.
Dafür muss die Bundesregierung Regelungen treffen.

Untersuchungen in Schweizer Laboren und Warnungen des Bundesinstitutes für Risikoforschung haben aufgezeigt, dass die schädlichen Stoffe für gesundheitliche Beeinträchtigungen insbesondere dann auftreten können, wenn Lebensmittel wie z.B. Reis oder Nudeln lose in Kartons aus Recyclingpapier verpackt sind.

Die schädlichen Erdölreste gelangen vor allem über die Verwendung von Zeitungen im Altpapiermix in die Kartons. Druckfarben für Zeitungen bestehen bis zu 30 Prozent aus Mineralöl. Aus dem Lebensmittelkarton verdampft dann der Stoff und schlägt sich auf den Nahrungsmitteln nieder.

Zur Zeit wird teilweise eine Minimierung der Schadstoffanreicherung durch Umverpackungen der Lebensmittel erreicht. Dies kann aber nur eine vorübergehende Lösung sein.
Denn erstens sollte aus Umweltschutzgründen noch mehr Verpackungsmüll vermieden werden. Und zweitens gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse, dass selbst durch Plastik die Schadstoffe in die Lebensmittel übergehen können.

Wir brauchen also dauerhafte Lösungen und neue technische Verfahren, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Schadstoffen zu schützen.

Durch strenge Grenzwerte in einer Mineralölverordnung hat das BMELV in einem Referentenentwurf vom Mai 2011 einen ersten Vorschlag zur Lösung des Problems vorgelegt. Darin wurde ein von der WHO festgelegter Grenzwert für gesättigte Kohlenwasserstoffe im Essen übernommen. Danach dürfte jeder im Schnitt nur 0,6 Milligramm pro Tag davon zu sich nehmen, die Untersuchungen in der Schweiz hatten aber 2010 bereits den 40ig fachen Wert in bestimmten Lebensmitteln festgestellt.

Der Vorschlag aus dem BMELV wird aber zur Zeit noch diskutiert und, wie wir hören, könnte noch eine Grenzwertänderung aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen. Auch soll dann der Verpackungsindustrie überlassen werden, wie sie die Einhaltung der Grenzwerte umsetzt. Das geht aus meiner Sicht so nicht.
Wir wollen, dass innovative und neue Ansätze erforscht werden, mit denen auch weiterhin recyceltes Altpapier für Verpackungen zugelassen werden kann.

Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher muss das BMELV klare Vorgaben für strenge Grenzwerte festlegen und deren Einhaltung genau vorschreiben und kontrollieren.

Selbst ein Verbot von allen mineralölhaltigen Druckfarben für Zeitungen wäre nach meiner Meinung durchaus angebracht.