Zur heutigen 1. Lesung des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion
„Recht auf ein Guthabenkonto einführen – Kontopfändungsschutz sichern“ erklärt Kerstin Tack:

Die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, jedermann ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, ist gescheitert. Immer noch werden zu viele Menschen vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und damit aus dem modernen Wirtschaftleben ausgegrenzt. Deshalb fordern wir einen bundesweiten gesetzlichen Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis.

In Deutschland haben rund 670.000 Verbraucher kein Girokonto und in lediglich acht Bundesländern sind die Sparkassen landesgesetzlich dazu verpflichtet, neuen Bankkunden ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Die seit 1995 existierende Selbstverpflichtung der deutsche Kreditwirtschaft hat in 15 Jahren zu keiner deutlichen Verbesserung geführt. Besonders Bürgern, deren Bonität schlecht ist oder die Kontopfändungen zu befürchten haben, wird regelmäßig die Eröffnung eines Girokontos verweigert.


Auch die Einführung des so genannten Pfändungsschutzkontos ("P-Konto") hat an dieser Praxis nichts geändert. Da die Banken nur verpflichtet sind, bereits bestehende Girokonten in pfändungsgeschützte Konten umzuwandeln, wird der betroffene Personenkreis weiterhin vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgegrenzt.
Bei dem Umgang mit dem P-Konto sind zudem massive Mängel aufgetreten. Eine Vielzahl der Banken nutzt die Umwandlung in ein P-Konto für eine erhebliche Gebührenerhöhung und eine Reduzierung des Leistungsumfangs.


Bei diesen Mängeln ist besondere Eile geboten. Der bisherige Schutz von Kontopfändungen tritt zum 1. Januar 2012 außer Kraft. Damit sind die Bürgerinnen und Bürger dann allein auf das P-Konto angewiesen. Wir dürfen nicht so lange warten, bis sich die Verbraucher den Banken gegenüber ihre Rechte eingeklagt haben - der Gesetzgeber muss sofort handeln und gesetzlich Klarheit schaffen.