"Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf mit der darin enthaltenden Freigabe für private Abfallsammlungen, war ein klarer Angriff auf die Gebührenstabilität im Abfallrecht. Daher bin ich besonders froh, dass wir im Vermittlungsausschuss unsere Hauptforderung durchgesetzt haben und diesen Plänen einen Riegel vorschieben konnten", stellt Kerstin Tack, Bundestagsabgeordnete aus Hannover anlässlich der Einigung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Vermittlungsausschuss fest.

Auch die kommunalen Müllentsorgungsunternehmen seien gegen die ursprünglich von der CDU und FDP angestrebten Novellierungen zu Recht Sturm gelaufen, denn die Pläne der Bundesregierung hätten dazu geführt, dass die Abfallwirtschaft der Daseinsvorsorge nahezu komplett entzogen worden wäre, was zum einen Stellen in der Abfallwirtschaft gekostet hätte, aber letztendlich vor allem zu einer Abfallgebührenerhöhung für die Bürgerinnen und Bürger geführt hätte "In dem Kompromiss, dem nun auch die SPD zustimmen wird, sind die Möglichkeiten für private Sammlungen nunmehr stark begrenzt. Die Gebührenstabilität im Abfallrecht ist somit dank des gemeinsamen Anstrengungen von SPD und den kommunalen Abfallentsorgern weiterhin gewährleistet", ergänzt die Bundestagsabgeordnete Tack.