Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD Bundestagsfraktion „Hinweisgeberschutzgesetz“ am 05.03.2012 erklärt die hannoversche SPD Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack

Der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower) ist in Deutschland nicht ausreichend, dies bestätigten auch die geladenen Experten bei der Anhörung.

Für Beschäftigte, die in ihren Unternehmen, Behörden oder Organisationen Missstände oder gar kriminelle Handlungen aufdecken, ist eine gesetzliche Lösung dringend nötig, denn die derzeitige Rechtslage ist völlig unzureichend.
Mutige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlieren in der Regel ihren Arbeitsplatz oder erleiden Nachteile, obwohl die aufgedeckten Missstände dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar.

Der vorgelegte SPD Gesetzentwurf bietet für diese Beschäftigten die weitreichendste Lösung. Kündigungen oder Benachteiligungen für berechtigte Hinweise von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollten demnach künftig verboten sein.
Auch Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht werden festgeschrieben.

Die Bundesregierung bleibt tatenlos und sieht bisher keinen Anlass zu Gesetzesänderungen. Die Ergebnisse der Anhörung zeigen, ein Umdenken ist nötig.