Rede von Kerstin Tack am 30.03.2012

Quelle "Deutscher Bundestag"

Das Video zur Rede finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des

Kerstin Tack, MdB

TOP 32 der 173. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. März 2012

Anrede,
wir reden heute hier im Kern über eine der größten Neuerungen des letzten Jahrhunderts. Wir reden über das Internet.
Das Netz bringt etliche Möglichkeiten mit sich. Es macht einen weltweiten Austausch möglich. Das darf uns aber nicht davor abschrecken, unseren Bürgerinnen und Bürgern das Werkzeug an die Hand zu geben, das sie benötigen um an der digitalen Welt teilhaben zu können.
Das muss im Kontext Europas geschehen, heißt aber nicht, dass wir hier in Deutschland keine Regelungen für den digitalen Daten- und Verbraucherschutz benötigen.

Wer sich im Internet bewegt ist heute meist Verbraucher und Anbieter in einem. Er konsumiert, und er handelt mit seinen eigenen Daten.
Die Währung mit der ich meine Suchmaschine bezahle, sind die Einträge die ich eingebe. Mit meinen Daten und der daraus entstehenden personenbezogenen Werbung bezahle ich mein in Geld berechnet „kostenloses“ Email Konto. Mit meinem Leben fülle ich das soziale Netzwerk – es kostet kein Geld, aber meine Daten werden verarbeitet, um mir auf mich zugeschnittene Werbung anzutragen.
Ich möchte an drei Beispielen verdeutlichen, wo wir erkennen und begreifen müssen, wie wichtig die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher sind und wie dicht sie mit dem Datenschutz verwoben sind.
Erstens: Paul
Paul ist dreizehn. Genau wie seine Mitschüler hat auch Paul sein Profil in einem sozialen Netzwerk für Schüler eingerichtet. Das kostet für Paul kein Geld, er muss daher auch seine Eltern nicht fragen, ob er das machen darf. Bei der Anmeldung trägt Paul seinen Namen, sein Geburtsdatum und seine Adresse gewissenhaft ein. Paul chattet mit Freunden, lädt Bilder in sein Profil, hinterlässt Kommentare bei anderen und so weiter. In den kommenden Jahren lädt Paul auch Bilder von seinen ersten Partys hoch und wird auf Bildern markiert, auf denen es so wirkt, als wäre er betrunken.
Jetzt spulen wir die Zeit ein bißchen vor und Paul ist achtzehn. Paul bewirbt sich für eine Ausbildungsstelle als Einzelhandelskaufmann, der künftige Arbeitgeber schaut sich an, was das Internet über Paul weiß und kommt zu dem Schluss, dass jemand mit solch offenkundigen Verfehlungen nicht geeignet sein kann, um in direkten Kundenkontakt zu treten.
Ich möchte einmal festhalten: Die Geschäftsfähigkeit beginnt mit 18 Jahren, wenn es um Geld geht. Aber nach der Datenschutz Grundverordnung dürfen Kinder ab dreizehn Jahren mit ihren Daten umgehen wie sie wollen. Und de facto bezahlen sie das soziale Netzwerk mit ihren Daten. Das soziale Netzwerk, das ganz genau weiß, dass Paul erst dreizehn ist.
Ich will hier keine sozialen Netzwerke verteufeln. Und ich freue mich auch, dass diese kostenlos sind. Dennoch müssen wir Kinder und Jugendliche davor schützen, Handel mit ihren Daten zu treiben, in einem Alter, in dem sie die Dimension ihres Handelns noch nicht einmal abschätzen können. Paul ist mit dreizehn nicht geschäftsfähig, nicht kirchenmündig, darf kein motorisiertes Fahrzeug fahren, nicht rauchen und keinen Alkohol trinken. Abseits der digitalen Welt würden wir beispielsweise im Fußballverein nicht auf die Idee kommen, Pauls peinliche Bilder aufzuheben und einen Karteikasten einzurichten, in dem man sich Pauls Jugend anschauen kann. Im Gegenteil: Das begreifen wir als eine Überwachung im schlimmsten Maße!
Werte Kolleginnen und Kollegen: Begreifen Sie das Internet! Begreifen Sie, dass es eine neue Währung hat. Begreifen Sie, dass Datenschutz hier die selbe Relevanz hat wie im realen Leben. Und schützen Sie unsere Kinder!

Mein zweites Beispiel ist Ernst, der sechsundsiebzig Jahre alte Opa von Paul. Im Gegensatz zu vielen seiner Altersgenossen nutzt Ernst den Computer. Er besucht die Seite des örtlichen Optikers. Er will eine neue Brille. Am Rand der Seite ist ein Werbebanner. Den bemerkt Ernst kaum. Er trägt sich für einen Beratungstermin vor Ort ein. Im Anschluss besucht Ernst Seiten für Golfschläger und Perlen für sich und seine Frau. Was Ernst nicht wusste: Der Optiker verwendet Tracking-Cookies, die das Surfverhalten von Ernst verfolgen. Als Ernst zum Optiker kommt, bietet der ihm nur die teuersten Modelle an, da er weiß, dass Ernst finanzstark sein muss. Auf Preisverhandlungen lässt sich der Optiker erst gar nicht ein.
Was klingt wie eine böse Vision ist Realität. Die EU hat das erkannt und mit der Cookie-Richtlinie zumindest eine Information der Verbraucher vorgesehen, die erkennen sollen, wenn Cookies gesetzt werden.
Unsere Regierungskoalition weigert sich aber diese Richtlinie umzusetzen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition: Handeln Sie! Unsere Menschen werden in Europa abgehängt. Sie sorgen mit Ihrer Untätigkeit dafür, dass unsere Bürgerinnen und Bürger weniger klare Informationen bekommen als der Rest Europas. Das kann doch nicht in ihrem Interesse liegen. Was würden Sie sagen, wenn der Optiker im Geschäft Ihre Geldbörse durchschauen würde, sobald Sie wegschauen, um zu sehen, was Sie in welchen Geschäften zuvor gekauft haben?
Neben der dringend nötigen Umsetzung der Cookie-Richtlinie brauchen wir entsprechende Regelungen für mobile Endgeräte.
Dazu mein drittes und letztes Beispiel. Das von Pauls Schwester, der 23 jährigen Lisa:. Lisa hat – wie die meisten hier – ein Smartphone und lädt sich regelmäßig mobile Applikationen, sogenannte Apps runter. Diese Apps erteilt sie, ohne es zu wissen, teilweise Zugriffsrechte auf alle ihre Kontakte. Die Unternehmen hinter den Apps erhalten so Einblick, mit wem Lisa befreundet ist. Lisa weiß davon gar nichts, weil sie die Seitenlangen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht genau durchgelesen hat, als sie ganz aufgeregt, ihre erste App runtergeladen hat. Wir brauchen auch hier klare und verständliche Informationen, denen Lisa und mit ihr alle Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv zustimmen müssen.
Ich möchte das mal in die nicht digitale Welt übertragen: Ich gehe mir einen Stadtplan kaufen. Der kostet 10 Euro. Ich bezahle. Dann sagt der Verkäufer zu mir vielen Dank und jetzt muss ich noch eben Ihr Adressbuch kopieren. Das stand ja auch vorne an der Tür. Sehen Sie hier unten in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. So etwas würden wir nie zulassen!

Wir erfahren in der digitalen Welt eine attraktive neue Welt. In dieser Welt ist vieles einfacher. Wir müssen uns an anderer Stelle dringend darum kümmern, dass alle Bürgerinnen und Bürger – von jung bis alt – an dieser Welt teilhaben können. Wir erfahren aber auch eine neue Dimension des Verbraucherschutzes. In dem Daten aktiv zum Wirtschaftsgut werden, ist es wichtiger als je zuvor, Verbraucherinnen und Verbrauchern offenzulegen, was welche Handlung bewirkt.
Für den Umgang mit dem digitalen Verbraucherschutz gelten drei Eckpfeiler, als Voraussetzung für schnelle politische Reaktionen auf die politischen Entwicklungen: Information, Transparenz und Kontrolle.

In Pauls Fall brauchen wir Regeln zum Schutz minderjähriger. Wir brauchen einen verschärften Datenschutz für junge Menschen, die noch nicht eigenverantwortlich handeln können und die Folgen ihres Handelns noch nicht kennen. Pauls Eltern müssen die Regelungen und die Folgen kennen. Und wir brauchen eine Stelle, die darauf achtet, dass die Regelungen eingehalten werden.
Auch Opa Ernst hätte eine Entscheidungsgrundlage verdient gehabt. Wir brauchen einen einwilligungsvorbehalt, wenn Cookies gesetzt werden. Das heißt, Opa Ernst muss aktiv zustimmen, dass ein Cookie gesetzt wird. Und er muss darüber informiert werden, welche Daten dieser Cookie sammelt. Nur so schaffen wir es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine Entscheidungsgrundlage erhalten, auf der sie entscheiden können, ob sie ihre Daten preis geben möchten oder nicht.
Dasselbe gilt bei Lisa mit ihrer Smartphone App. Wir müssen dafür sorgen, Regeln zu finden, die neue Technologien erfassen. Diese Regelungen müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern Klarheit und Transparenz darüber bringen, dass ihre Daten einen Wert haben. Dieses Denken ist in der digitalen Welt verlorenen gegangen und Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen nicht, dass sie Dienstleistungen mit ihren persönlichen Daten bezahlen.
Um die Verbraucherinteressen zu kontrollieren eignet sich auch ein Verbandsklagerecht der Verbraucherverbände. Sie hören die Schwierigkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erst und können damit in der Geschwindigkeit reagieren, in der sich das Internet entwickelt.

Das Ziel müssen Regelungen auf europäischer Ebene sein. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass auch nationaler Handlungsbedarf besteht.

Vielen Dank