Rede von Kerstin Tack im Deutschen Bundestag am 2. Juli 2015

Quelle: "Deutscher Bundestag"

Das Video zur Rede finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des


Rede MdB Kerstin Tack, SPD

02.07.2015 Deutscher Bundestag, TOP 16

Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE

„Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!

Allein der Umstand, dass wir heute zwei Tagesordnungspunkte zum Thema „Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung“ haben – einer wurde von der Koalition und einer von Teilen der Opposition aufgesetzt –, zeigt, dass das Thema im Deut­schen Bundestag angekommen ist, dass es wichtig ist und auch Anforderungen mit sich bringt.

Ja, der inklusive Arbeitsmarkt – darin sind wir uns alle einig – ist ein Ziel, das wir nicht nur im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ver­wirklichen müssen, sondern auch deshalb, weil eine humane Gesellschaft eine inklusive ist. Das ist nicht nur für die Menschen mit Behinderung wichtig, sondern für alle.

Dass das Thema heute zweimal auf der Tagesordnung steht, haben wir dem Antrag der Linken und unserem Antrag zu verdanken. Ich möchte mich dafür ganz herz­lich bedanken. Denn die Zielrichtung Ihres Antrags zeigt, dass wir uns im Bundestag an vielen Stellen, wenn auch nicht in allen Punkten, darüber einig sind, welche Anforderungen wir stellen müssen.

Natürlich möchte niemand jemanden mit Zwang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hineindrängen. Schließ­lich möchte auch niemand von uns selber, wenn er eine Behinderung hat, ein aufgezwungenes Arbeitsverhältnis eingehen müssen.

Aber mit der Ausgleichsabgabe alleine erreichen wir dieses Ziel nicht. Deswegen ist es gut, dass die Bundesre­gierung neben der Möglichkeit der Zwangsabgabe auch mit der Wirtschaft gemeinsam mehrere Initiativen in Gang gesetzt hat, um eines der größten Probleme anzu­gehen, nämlich die fehlende Kenntnis von Unternehmen über ihre Möglichkeiten im Hinblick auf Unterstüt­zungsformen, Begleitung, Assistenz und Kostenzuschüs­sen zum Lohn und anderem. Ich halte das für richtig; denn Unternehmen, die keine Menschen mit Behinde­rungen beschäftigen, verhalten sich in der Regel nicht aus Boshaftigkeit so, sondern viel häufiger aus Unkennt­nis über die Möglichkeiten der Unterstützung. Deshalb ist es ein wesentlicher Punkt, uns zu fragen, wie wir ge­nau diese Unterstützung und Beratung gewährleisten können, bevor wir den Unternehmen vorschreiben, dass sie sich an der Gesamtaufgabe „inklusiver Arbeitsmarkt“ beteiligen müssen, indem sie jemanden einstellen bzw. eine Abgabe zahlen. Ich hoffe, dass das Wirkung zeigt.

Nichtsdestotrotz setzen wir, glaube ich, gerade was die Integrationsbetriebe angeht, mit dem von uns ein­gebrachten Antrag, über den wir ja nun nicht mehr dis­kutieren, ein ganz wichtiges Zeichen. Denn die Integra­tionsbetriebe, die bis zu 50 Prozent Menschen mit Schwerbehinderung in ihren Reihen haben, sind Be­triebe des allgemeinen Arbeitsmarktes und gehören da­mit zum ersten Arbeitsmarkt. Trotzdem bieten sie noch einen gewissen Schonraum mit der Möglichkeit, sich zu qualifizieren und weiterzubilden. Deshalb ist es richtig, genau diese Möglichkeit der Beschäftigung auf dem all­gemeinen Arbeitsmarkt für Menschen anzubieten, die sich gemäß ihrem Wahlrecht eigentlich wünschen, nicht in einer Werkstatt beschäftigt zu werden, sich aber gleichwohl den manchmal sehr extremen Anforderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht gewach­sen fühlen. Genau diese Lücke schließt die Idee der Inte­grationsfirmen. Wir freuen uns sehr, dass wir mit den heute beantragten 150 Millionen Euro dafür sorgen kön­nen, dass all die Anträge, die in den Integrationsämtern vorliegen, bearbeitet werden können und eine entspre­chende Unterstützung ermöglicht wird.

Wir wissen natürlich auch, dass das nicht alles sein kann. Vieles wird im Bundesteilhabegesetz geregelt wer­den. Dazu werden uns noch im Herbst konzeptionelle Vorlagen erreichen. Wir haben uns aber auch vorgenom­men – der Kollege Schummer hat das bereits angekün­digt –, noch in diesem Jahr die Betriebsräte in den Werk­stätten für behinderte Menschen zu stärken. Diese Betriebsräte sollen genauso die Möglichkeit haben, mit­zubestimmen und sich im Unternehmen einzubringen.

Wir werden zudem Frauenbeauftragte in den Werkstät­ten für behinderte Menschen flächendeckend etablieren. Das ist gut und richtig, weil insbesondere Frauen – auch in den Werkstätten – Gewalt ausgesetzt sind. Deshalb ist es wichtig, ihnen eine eigene Ansprechperson an die Seite zu stellen. Wir freuen uns sehr, dass wir uns einig sind, dass das flächendeckend in den Werkstätten umge­setzt werden soll.

Bei der Stärkung der Schwerbehindertenvertretung – auch dazu wird uns noch in diesem Jahr ein Gesetzent­wurf ereilen – geht es uns insbesondere darum, Freistel­lungen, die Fort- und Weiterbildungen, aber auch die Mitbestimmung zu stärken. Wir nehmen wahr, dass es überall dort, wo Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben Betriebs- und Personalräte unterstützen, bes­ser gelingt, inklusive Arbeitsplätze zu schaffen, als in al­len anderen Bereichen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir diesen Vertretungen die Rolle einräumen, die sie be­nötigen, um die Schaffung eines inklusiven Arbeits­markt innerhalb der gesamten Unternehmensstruktur vo­ranzutreiben.

Wir freuen uns, dass wir all das noch in diesem Jahr beraten werden. Wie Sie sehen, Frau Rüffer, fangen wir heute an. So wie es aussieht, werden wir in den Sit­zungswochen nach der Sommerpause hinreichend Gele­genheit haben, weiter über den inklusiven Arbeitsmarkt zu diskutieren. Das freut uns alle sehr. Hier sind wir uns einig im Ziel.

Danke schön.