„Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wie sie ihr Leben gestalten!“

Fünf niedersächsische Frauen der SPD-Bundestagsfraktion prägen die Inklusionspolitik in dieser Legislaturperiode. Gestern stellten sie ihre Forderungen an ein Bundesteilhabegesetz vor, mit dem die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft gestärkt werden soll.

Carola Reimann, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion sowie der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen, betonte die große Bedeutung der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in unsere Gesellschaft. „Besonders im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention müssen und wollen wir uns als SPD dem Thema Inklusion noch stärker annehmen“, betonte Carola Reimann.

Gemeinsam skizzierten die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack, die ehemalige Bundesbehindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer, die parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Gabriele Lösekrug-Möller sowie die parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Caren Marks ihre Anforderungen an das geplante Bundesteilhabegesetz und an die parallel geplante „Inklusive Lösung“.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Gesetzes muss in der spürbaren Ausweitung der Einkommens- und Vermögensgrenzen liegen. Mussten Menschen mit Behinderungen bisher bereits bei einem Vermögen ab 2.600 Euro monatlich alle weiteren zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Eingliederungshilfe einsetzen, so soll der Freibetrag ab dem Jahr 2017 deutlich erhöht werden.

Mit der Reform möchten die SPD-Bundestagsabgeordneten für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit schaffen, selbst entscheiden zu können, wie sie ihr Leben gestalten. Dazu sollen das Wunsch- und Wahlrecht gestärkt und eine unabhängige Beratungsleistung geschaffen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des geplanten Gesetzes soll in einer verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt liegen. „Über 300.000 Personen arbeiten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die Möglichkeiten, Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen, sollen insbesondere durch die flächendeckende Einführung des Budgets für Arbeit erleichtert werden. Die Übergänge zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem ersten Arbeitsmarkt wollen wir flexibler gestalten. Dies beinhaltet auch ein Rückkehrrecht in die Werkstatt, sofern ein auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegangenes Beschäftigungsverhältnis nicht fortgeführt oder aufrechterhalten werden kann. Darüber hinaus wollen wir die Anzahl der Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in den Integrationsbetrieben verdoppeln. Hierzu wurden bereits 150 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung gestellt“, berichtete Kerstin Tack.

Bei der Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen müsse man auch über Kinder und Jugendliche und die Situation ihrer Familien sprechen: „Die Leistungen für Kinder und Jugendliche fallen je nach Art der Behinderung in unterschiedliche Zuständigkeiten. Um die derzeitige Kategorisierung und die daraus resultierenden Probleme in der Praxis zu überwinden, wollen wir die „Inklusive Lösung“ im SGB VIII. Denn Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind in allererster Linie Kinder und Jugendliche. Die Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Behinderungen in der Kinder- und Jugendhilfe entspricht der UN-Behinderten- und Kinderrechtskonvention. Klare Verantwortlichkeiten führen zu einer besseren und ganzheitlichen Förderung, beenden Stigmatisierung und bauen Bürokratie ab“, so Caren Marks.

fünf Frauen sitzen am Tisch mit Mikrofonen vor sich
v.l.n.r.: Caren Marks, Gabriele Lösekrug-Möller, Dr. Carola Reimann, Karin Evers-Meyer, Kerstin Tack