Sozialdemokraten aus Berlin und Brüssel fordern trotz der Flüchtlingssituation die Einhaltung der Rechtstaatlichkeit beim Handelsabkommen mit Marokko ein

Berlin/ Brüssel. Marokko ist ein viel umschwärmter politischer Partner in diesen Tagen. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass der nordafrikanische Staat abgelehnte Asylbewerber wieder zurücknimmt. "Das darf aber kein Grund dafür sein, dass geltendes internationales Recht umgangen wird, um einen Kuhhandel mit Marokko einzugehen", fordern die Bundestagabgeordnete Kerstin Tack und der Europaparlamentarier Norbert Neuser, "selbst dann nicht, wenn Rabat verschnupft ist und für seine Beziehungen zur EU eine neue Eiszeit ausruft".

"Erst im Dezember hat der Europäische Gerichtshof das EU-Handelsabkommen mit Marokko für nichtig erklärt, weil dieses Abkommen die besetzten Gebiete der Westsahara umfasst - eine Besatzung, die nicht legitim ist und die wir nicht durch ein Abkommen durch die Hintertür anerkennen dürfen", unterstreicht Norbert Neuser. "Dass Marokko am Donnerstag offiziell verkündete, seinen Handelsdialog mit der EU aussetzen zu wollen, weil man über das EuGH-Urteil verärgert ist, zeigt ein mangelndes Verständnis für unser Rechtssystem und das Prinzip der Gewaltenteilung. Es ist aber keinesfalls ein Grund, uns erpressen zu lassen."

"Wir können zwar nachvollziehen, dass auch den EU-Mitgliedstaaten das Urteil aus wirtschaftlichen Gründen nicht gefällt und sie deshalb in Berufung gehen", so Kerstin Tack, "dass aber der Bundesinnenminister Thomas de Maizière nun bei seinem Besucht in Rabat die Rücknahme von marokkanischen Landsleuten gegen die Unterstützung Marokkos im Berufungsverfahrens eintauschen will, hat für uns einen mehr als sonderbaren Beigeschmack."

"Die beiden Sachverhalte dürfen nicht miteinander vermischt werden", fordern die Sozialdemokraten. "Der EuGH hat korrekt und politisch unabhängig entschieden und sich nur auf das geltende Recht bezogen. Das ist seine Aufgabe. Politische Interessen haben in der Rechtsprechung nichts verloren. Deutschland ist ein Rechtsstaat, der die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit als Teil des Prinzips der Gewaltenteilung anerkennt - und die EU eine Gemeinschaft aus Rechtstaaten, dessen Europäischer Gerichtshof wie ein Verfassungsgericht funktioniert."

Daraus schlussfolgern Kerstin Tack und Norbert Neuser: "Sobald das Berufungsverfahren des Europäischen Gerichtshofes abgeschlossen ist, muss das Urteil von uns auch umgesetzt werden. Es ist schlimm genug, dass das Abkommen überhaupt geschlossen wurde, obwohl wir wussten, dass das gegen geltendes internationales Recht verstößt. Tatsächlich geht es auch anders: Auch die USA haben ein Handelsabkommen mit Marokko. Sie haben allerdings darauf geachtet, dass das besetzte Gebiet der Westsahara davon ausgenommen wurde."