Persönliche Erklärung der Abgeordneten Kerstin Tack zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ und zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD am 1.2.2018

Am 25.2.2016 hat der Deutsche Bundestag im “Asylpaket II“ den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Schon damals konnte ich der Regelung nur mit großen Bedenken zustimmen. In der Folge hat sich der Anteil der subsidiär Schutzberechtigten sogar noch erheblich erhöht, was meine Sorge um die Situation der Menschen, deren Familien voneinander getrennt sind, ebenfalls erhöht hat.

Ich bin vor zwei Jahren fest davon ausgegangen, dass nach Ende der zweijährigen Aussetzung der Familiennachzug wieder aufgenommen wird, wie es das Gesetz vorsieht. Ich nehme jetzt zur Kenntnis, dass es eine politische Mehrheit im Deutschen Bundestag gibt, die den Familiennachzug ganz aussetzen will. Mich erschrecken die Argumente dieser Mehrheit. Man kann nicht sonntags die Werte der Familie loben und am nächsten Tag diejenigen von diesen Werten ausnehmen, die vor Krieg, Gewalt und Terror geflohen sind. Man kann nicht das Hohelied der Menschenrechte singen und im gleichen Atemzug diese Menschenrechte teilen und in Kauf nehmen, dass Menschen auf dem Mittelmeer sterben.

Der Familiennachzug ist humanitär geboten. Er ist ein sicherer Weg und legt den Schleppern das Handwerk, die die Menschen auf unsicheren Booten in den Tod treiben. Familiennachzug hilft außerdem eindeutig bei der Integration, das haben jüngste Studien von Prof. Christian Pfeiffer u.a. bewiesen. Wer seine Kinder, Eltern oder seine Ehefrau/seinen Ehemann bei sich hat, kann Deutsch lernen, eine Ausbildung machen und sich sicher und engagiert in unserem Land integrieren. Wer in dauernder Sorge um seine Familie ist, kann sich schlechter integrieren.

Ich stimme deshalb trotz meiner Bedenken, die ich auch in weiteren Debatten wieder einbringen werde, dem Gesetz in der geänderten Fassung zu. Denn nur mithilfe der SPD-Bundestagsfraktion wird es ab dem 1.8.2018 wieder Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge geben, wenn auch in einem festgelegten Kontingent von 12.000 Menschen im Jahr. Um das Ziel zu erreichen, stimme ich dem vorliegenden Gesetzentwurf nur deshalb zu, weil es mit dem Änderungsantrag auf den 31.7.2018 befristet wird. Bis dahin muss eine Regelung vereinbart werden, die sowohl den Familiennachzug für ein Kontingent von Flüchtlingen wieder ermöglicht als auch Härtefallregelungen zulässt.

Vergessen wir nie: es sind Menschen in Not, die ein Recht darauf haben, mit ihrer Familie zusammen zu sein. Das wünscht sich jeder Mensch, und das ist ein Menschenrecht.

Kerstin Tack