Die Brückenteilzeit kommt. Das hat die Bundesregierung heute beschlossen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das ab 1. Januar 2019 deutlich mehr Zeitsouveränität, Flexibilität und Selbstbestimmtheit.

Die neue Brückenteilzeit ist ein Schritt in Richtung selbstbestimmterer Arbeitszeiten – vergleichbar Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit, aber ohne festgelegten Anlass. Die SPD hat sich schon lange dafür stark gemacht, dass sich die Arbeitszeit an das Leben anpasst, nicht umgekehrt. Mit der Brückenteilzeit bauen wir nun eine Brücke zur Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, Ehrenamt, Weiterbildung - und zurück. So lassen sich eigene Ziele außerhalb der Arbeit deutlich leichter verwirklichen, und zwar in jeder Lebensphase.

Zusätzlich zu dem bisherigen Recht auf Teilzeit wird es künftig einen neuen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit geben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden Anspruch darauf haben, nach einer Teilzeitphase zu Ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Auch denjenigen, die jetzt bereits in zeitlich unbegrenzter Teilzeit sind und gerne mehr arbeiten möchten, erleichtern wir den Weg in Vollzeit. Dies betrifft insbesondere Frauen: Über die Hälfte der Frauen, aber nur rund 12% der Männer arbeiten Teilzeit. 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte wollen mehr arbeiten. Damit leistet die Brückenteilzeit einen aktiven Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und hilft zudem, dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern. Weil die Rückkehr in die vorherige Arbeitszeit auch ein Plus auf dem Gehaltskonto und später auf dem Rentenkonto bedeutet, ist die Brückenteilzeit ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung von Altersarmut.