Die Digitalisierung verändert die Spielregeln unserer Arbeitswelt: Um den Anschluss zu behalten, wird es künftig immer wichtiger, vorhandenes Wissen zu sichern und Neues dazuzulernen. Dabei unterstützen wir die Arbeitnehmer*innen: Mit dem Qualifizierungschancengesetz, das Ende der Woche im Bundestag beschlossen werden soll, wollen wir einen umfassenden Zugang zu Weiterbildungsförderung schaffen und so qualifizierte Arbeitsplätze sichern. Darauf haben sich gestern die Koalitionspartner geeinigt.

Beschäftigte, die von den Auswirkungen der Digitalisierung betroffen sind, sollen künftig eine Förderung für Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten – und zwar sowohl für Lehrgangskosten als auch in Form von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt. So wollen wir den Digitalen Wandel konstruktiv und zukunftsorientiert begleiten.

Flexible Arbeitsformen nehmen weiter zu. Um gerade die Arbeitnehmer*innen besser abzusichern, die nicht ständig beschäftigt sind, wollen wir den Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung erweitern: Schon wer innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweist, soll künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. In der bisher geltenden Frist von 24 Monaten war das für kurzfristig Beschäftigte oft schwer zu erreichen. Ergänzt wird dies durch eine Erweiterung der sogenannten „Künstlerregelung“: Künftig werden auch Beschäftigungen berücksichtigt, die auf nicht mehr als 14 Wochen statt bisher zehn Wochen angelegt sind. Zudem sind um 50 % höhere Verdienste als bisher möglich.

Trotz aller Leistungsverbesserungen in der Arbeitslosenversicherung schaffen wir es, Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen künftig spürbar zu entlasten: Wir senken die Beträge zur Arbeitslosenversicherung ab dem 1.1.2019 um insgesamt 0,5 Prozentpunkte.

Durch eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes ermöglichen wir außerdem die Betriebsratsgarantie für Flugpersonal: Wir stärken damit auch in der Luftfahrt die Mitbestimmung.