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Die Stärkung des Anlegerschutzes war mir ein besonderes Anliegen während meiner Tätigkeit im Verbraucherausschuss. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihr sauer verdientes Geld anlegen, um für später vorzusorgen, dann müssen wir politisch alles daran setzen, um zu vermeiden, dass dieses Geld aufgrund von schlechter Beratung und hochriskanten Finanzprodukten verloren geht. Wir wollen schädliche Finanzprodukte verbieten und den Verbraucherschutz stärken. Rein spekulative Finanzprodukte, die keinen wirtschaftlichen Nutzen haben, wollen wir verbieten. Derivate müssen künftig grundsätzlich auf transparenten und geregelten Handelsplattformen gehandelt werden. Notwendig sind Regeln, die es der Aufsicht erlauben, den Verkauf von bestimmten komplexen und riskanten Finanzprodukten an private Verbraucherinnen und Verbraucher zu untersagen. Auch Verbraucherschutzorganisationen kommt eine wichtige Rolle als Marktwächterinnen zu, wenn sie den Markt im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher beobachten, unlautere Praktiken aufspüren, Hinweise systematisch erfassen und Missstände an die Aufsicht weitergeben.

Gesamtkonzept für den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen

Wir wollen ein schlüssiges Gesamtkonzept, das den Aspekt des Verbraucherschutzes in allen Phasen von der Entwicklung bis zum Erwerb von Finanzprodukten verankert.

Wir fordern u.a.:

  • Gesetzliche Standards für die Anfang 2010 eingeführte Pflicht zur Protokollierung der Anlageberatung
  • Produktinformationsblätter zur Pflicht zu machen und gesetzliche Standards zum Inhalt festzulegen
  • Die unabhängige Honorarberatung zu stärken und eine Berufsbild „zertifizierter Finanzberater“ zu schaffen
  • Mindeststandards für Finanzvermittler und -berater festzulegen (Sachkundenachweis, Berufshaftpflicht, Registrierungspflicht)
  • Verbraucherforschung mit der Evaluierung von Protokollen und Informationsblättern zur Verständlichkeit zu beauftragen
  • Aufsichtsbefugnisse BaFin im Bereich des Verbraucherschutzes weiterzuentwickeln
  • Verbraucherorganisationen zu Marktwächtern auszubauen (Beobachtung des Finanzmarktes, systematische Erfassung von Hinweisen, Abmahnungen und Unterlassungsklagen, Musterfeststellungsklagen)
  • Ausbau des Finanzberatungsangebotes der Verbraucherzentralen
  • Kampagnen und Materialien zur Verbraucherbildung

Die Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus, um Verbraucher hinreichend zu schützen und ihnen Zugänge zu einer unabhängigen Beratung zu ermöglichen.

Antrag:


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