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Entscheidende Hinweise zu Gammelfleischskandalen, Notständen in Pflegeheimen oder Bestechungsvorwürfen bei Großunternehmen stammen häufig von couragierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den betroffenen Unternehmen. Sie leisten so einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher – und genau deshalb brauchen auch sie besonderen Schutz. Während in anderen Ländern Hinweisgeber (sogenannte Whistleblower) durch Gesetze geschützt sind, gehen sie in Deutschland ein hohes Risiko ein. Bisher muss die Preisgabe eines Missstandes durch die Rechtsprechung im Einzelfall geprüft werden, das führt zu Rechtsunsicherheit für den Einzelnen. Damit kommt die Bundesregierung noch nicht einmal dem von ihr selbst getragenen Beschluss der G20-Mitgliedstaaten nach, bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz zu erlassen.

Deshalb haben wir das Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor arbeitsrechtlichen Nachteilen zu schützen. Mutige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht länger von Kündigung oder Benachteiligungen bedroht sein, wenn ihre Hinweise dazu führen, dass Missstände aufgedeckt werden. Denn das dient nicht zuletzt dem Wohle der Allgemeinheit.

Es ist bedauerlich, dass die Koalition unser Gesetz ablehnt und lieber gar nichts zum Schutz der Hinweisgeber tut. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern hilft das nicht.

Gesetzentwurf