Bereits seit 1983 wird der 15. März weltweit dem Verbraucherschutz gewidmet. Dabei geht der Tag selbst auf eine Rede des damaligen Präsidenten Kennedy von 1962 zurück, in der er vier "Grundrechte" der Verbraucher benannte: das Recht auf sichere Produkte, das Recht auf freie Wahl, das Recht auf politische Interessensvertretung und das Recht auf umfassende Information über Waren und Dienstleistungen.

1985 wurden sie in den UN Guidelines for Consumer Protection fortentwickelt. Als zentrale Verbraucherrechte wurden auch das Recht auf die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse, das Recht auf Verbraucherbildung und auf eine intakte Umwelt verankert.

Alle diese Grundsätze sind nach wie vor aktuell und der Verbraucherschutz gehört für mich zu einem zentralen politischen Thema auch in Deutschland. Die Verbraucherschutzorganisationen in Europa haben in diesem Jahr den Tag unter das Motto „Effizientere Klagemöglichkeiten zur Durchsetzung von Verbraucherrechten“ gestellt. Die europäische Union ist derzeit dabei eine einheitliche Position für einen kollektiven Rechtsschutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher zu finden. Verbraucherorganisationen fordern dafür z.B. bessere Möglichkeiten für Muster- und Sammelklagen, damit können Einzelinteressen besser gebündelt werden und Schadensersatzansprüche gemeinsam durchgesetzt werden. Diese Forderung wird auch von mir unterstützt.

Darüberhinaus stehen bessere Information und Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter auf der Tagesordnung und sind noch zu verbessern, zum Beispiel bei der Lebensmittelsicherheit, im Finanzbereich, bei der Sicherheit im Internet, bei Fragen von Energie oder Telekommunikation oder und im Gesundheitsbereich.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die Verbesserung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Die Grundthesen Kennedys haben auch nach fast 50 Jahren nicht an Bedeutung und Inspiration verloren.