In der vergangenen Legislaturperiode war ich im Verbraucherausschuss, im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Arbeit und Soziales tätig. Ich konnte besonders in den folgenden Bereichen entscheidend mitwirken:

Marktwächter – ein verbraucherpolitisches Gesamtkonzept
Die SPD-Bundestagsfraktion will die Verbraucherzentralen in den fünf primären Bereichen Finanzen, Energie, Digitale Welt, Lebensmittel und Gesundheit zu Marktwächtern ausbauen.

Hierzu werden die Marktwächter mit fünf zentralen Funktionen ausgestattet: Sie werden den Markt beobachten, Verbraucherinnen und Verbraucher beraten, das verbrauchergerechte Verhalten von Unternehmen bewerten, Hinweise bearbeiten und systematisiert an Aufsichtsbehörden weitergeben. Mittels kollektiver Klagerechte sollen sie rechtswidrige Marktpraktiken bekämpfen. Durch die Beteiligung in Gremien werden sie verbraucherpolitische Interessen präventiv vertreten.

Die Marktwächter übernehmen damit vor allem eine Funktion als Sensor und Frühwarnsystem für kollektiv auftretende Verbraucherprobleme. Die Arbeit der Aufsichts- und Regulierungsbehörden wird durch die Hinweise der Marktwächter vorbereitet und erleichtert. Das Marktwächterkonzept verzahnt damit die zivilgesellschaftliche Verantwortung neu mit der staatlichen "Kontrolle" und tariert das Verhältnis von Markt, Staat und Zivilgesellschaft auf eine bisher nicht dagewesene Weise aus.

Um Verbraucherzentralen zu Marktwächtern in den genannten Bereichen auszubauen, werden wir nach einer Aufbauphase 50 Millionen Euro jährlich als Regelförderung bereitstellen. Dafür werden wir bis zu 20 Prozent der vom Bundeskartellamt verhängten Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen zweckgebunden verwenden.

Antrag

Moderne Verbraucherpolitik setzt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an
Moderne Verbraucherpolitik muss bei den Verbraucherinnen und Verbrauchen ansetzen. Zwar ist die Bundesregierung verpflichtet, bei jedem Gesetzesvorhaben die Auswirkungen auf die Verbraucher darzustellen. Doch in der Praxis erschöpft sich das meistens in nichtssagenden Floskeln – wenn auf die Darstellung nicht sogar komplett verzichtet wird. Ein echter „Verbraucher-Check“ findet in der Regel nicht statt.

Wir sprechen uns in unserem Antrag „Moderne verbraucherbezogene Forschung ausbauen - Tatsächliche Auswirkungen gesetzlicher Regelungen auf Verbraucher prüfen“ deshalb dafür aus, wissenschaftliche Erkenntnisse der modernen verbraucherbezogenen Forschung bei politischen Entscheidungen systematisch zu berücksichtigen.

Die Verbraucherforschung untersucht, wie Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen aufnehmen und verarbeiten, welche Erwartungen sie haben und an welchen Kriterien sie ihre Kaufentscheidungen ausrichten. Die Ergebnisse dieser Forschung können dazu beitragen, Politik für Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu machen, die Wirksamkeit von Gesetzen zu erhöhen und unerwünschte Nebenfolgen zu minimieren - kurz: die Effizienz und Zielgenauigkeit „guter Gesetzgebung“ für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.

Wir fordern:

  • Erstens soll die Bundesregierung ein Gesamtkonzept zum Ausbau der verbraucherbezogenen Forschung vorlegen. Dazu soll unter anderem eine interdisziplinäre Forschungseinrichtung Verbraucherforschung und -politik gehören.
  • Zweitens fordern wir die Bundesregierung auf, ein Konzept für einen systematischen „Verbraucher-Check“ von Gesetzentwürfen vorzulegen.

Antrag


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