Am 26. März 2009 trat die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft. Anlässlich des 5. Jahrestages erklärt die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und hannoversche Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack: „Menschen mit Behinderungen haben wie alle anderen Menschen auch das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben! Als Sozialdemokratin setze ich mich dafür ein, dass dieses Recht Wirklichkeit wird.“

Über 9,5 Mio. Menschen mit Behinderungen leben in Deutschland. Das sind fast 12 Prozent der Bevölkerung. Etwa jeder vierte in Deutschland lebende Menschen lebt mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit. Fünf Jahre nach Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention stoßen diese Menschen noch immer auf Barrieren. „Das darf nicht sein“, sagte Tack.

Doch die Ungleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung drückt sich bereits in den ungleichen Schulabschlüssen aus. Nahezu drei Viertel der Förderschüler und -schülerinnen verlassen die Schule ohne einen qualifizierenden Abschluss. Eine gute Bildung gilt jedoch nach wie vor als einer der Schlüssel auf dem Weg zu gesellschaftlicher Teilhabe und Selbstbestimmung. „Wir brauchen daher ein inklusives Bildungssystem, das den Bedürfnissen aller Kinder gerecht wird“, betonte Kerstin Tack.

Auf dem ersten Arbeitsmarkt weisen insbesondere schwerbehinderte Menschen niedrigere Erwerbsquoten auf. Zudem sind sie häufiger und durchschnittlich länger von Arbeitslosigkeit betroffen als die übrige Bevölkerung. „Gemeinsam mit meiner Fraktion werde ich mich deshalb dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderungen auch auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden und bessere Ausbildungsmöglichkeiten erhalten. Wichtig ist mir auch, dass ein auf allen Ebenen barrierefreier Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Informationen und politischen Beteiligungsmöglichkeiten alltägliche Normalität wird. Teilhabe und Selbstbestimmung müssen in Zukunft selbstverständliche Bestandteile der Lebensführung auch von Menschen mit Behinderungen sein“, erklärte Tack.

Tack wies darauf hin, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch im Koalitionsvertrag eingehende Berücksichtigung fanden: „Mehr als 20 Handlungsaufträge ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag. Dazu gehören Verbesserungen in den Bereichen, Bildung und Arbeitsmarkt, Tourismus und Verkehr, Gesundheit und Gewaltschutz, Bauen und Wohnen, Kultur und Sport sowie hinsichtlich der politischen Teilhabemöglichkeiten und des Betreuungsrechts. Insbesondere werden wir ein neues Bundesteilhabegesetz in Kraft setzen.“