22.09.2016 - Bundesteilhabegesetz
Rede von Kerstin Tack im Deutschen Bundestag am 22. September 2016
Quelle: "Deutscher Bundestag"
Das Video zur Rede finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des
Rede 22.09.2016 im Deutschen Bundestag
TOP 7 Bundesteilhabegesetz
Kerstin Tack (SPD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Ich glaube, die allermeisten derer, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen und deshalb heute ganz genau auf diese Debatte schauen, erwarten vor allen Dingen, dass wir uns mit diesem Gesetz fachlich und qualifiziert auseinandersetzen.
Sie erwarten ganz sicher nicht, dass wir uns hierhin stellen und uns gegenseitig beschimpfen und Vorhaltungen machen, ohne einen einzigen eigenen Vorschlag in diese Debatte einzubringen.
Ich glaube, die Erwartungshaltung ist, dass wir dieses Gesetz ernst nehmen und sehr deutlich formulieren, wie wir uns der fachlichen Debatte, die jetzt im parlamentarischen Verfahren ansteht, widmen, und zwar mit Know-how, Ernsthaftigkeit und Klarheit. Ich möchte sehr darum bitten, sich dieser fachlichen Auseinandersetzung nicht zu verweigern, sondern sie mitzugestalten, mitzumachen oder aber sie uns alleine machen zu lassen. So ginge es natürlich auch.
Im parlamentarischen Verfahren, in das wir heute einsteigen, gibt es Punkte, auf die wir ein besonderes Augenmerk legen wollen. Ich möchte diese Punkte benennen – einige sind schon genannt worden; das freut mich besonders –:
Wir werden uns insbesondere die Schnittstelle zwischen der Eingliederungshilfe, den Hilfen zur Pflege und der Pflegekasse ansehen und die Frage klären, wie wir die Neuordnung angehen, immer klar am Bedarf orientiert. Auch die Regelung in § 43a SGB XI zur pauschalen Geldleistung für Menschen in vollstationären Einrichtungen gehört aus unserer Sicht mittelfristig einer Lösung zugeführt. Kurzfristig wollen wir keine Ausweitung.
Den heute schon vielfach angesprochenen Zugang zur Eingliederungshilfe wollen wir nicht versperren und auch nicht einschränken. Deshalb werden wir die Zeit bis 2020 nutzen, um hinreichend Erkenntnisse zu dieser Thematik zu sammeln.
Wir haben uns ebenfalls vorgenommen, uns besonders für die Zielgruppe der geistig behinderten Menschen, die ganz häufig in den Werkstätten für behinderte Menschen zu finden sind, einzusetzen und miteinander zu klären, ob und wie wir sie in Bezug auf die Einkommens- und Vermögensbildung von den Regelungen dieses Gesetzes noch stärker als heute profitieren lassen können.
Es ist uns wichtig, auch auf den Bereich der Teilhabe an Bildung zu schauen und zu prüfen, ob wir alle Bildungszusammenhänge und Bildungsverläufe sinnhaft unterstützen.
Die Stärkung der Schwerbehindertenvertretung ist für uns ein wesentliches Anliegen. Über die erreichten Ziele freuen wir uns. Aber wir wollen darüber hinaus noch einmal über die Wirksamkeit diskutieren. Wir sind hier für Vorschläge offen.
Für uns, die wir im Saal und auf den Zuschauertribünen sitzen, und viele andere, die nun zuschauen, ist es selbstverständlich, selbst zu wählen, wo und wie wir leben wollen. Die gleiche Selbstverständlichkeit muss auch Menschen mit Behinderung zugestanden werden, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen. Dafür wollen wir uns gerne einsetzen.
Ich freue mich auf intensive und emotionale, aber auch fachlich versierte Debatten, die wir in den nächsten Wochen sicherlich noch führen werden.
Herzlichen Dank.