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IGEL
Mit unserem Antrag 17/9061 (.pdf-Dokument) wollen wir die individuellen Gesundheitsleistungen eindämmen. In den Arztpraxen werden Patientinnen und Patienten zum Teil durch aggressives Marketing dazu getrieben, Leistungen aus eigener Tasche zu bezahlen. Rund 1,5 Milliarden Euro nehmen Arztpraxen jährlich für individuelle Gesundheitsleistungen ein. Dabei werden die Leistungen deutlich häufiger Patientinnen und Patienten mit hohem Einkommen angeboten. Das führt zu Ungerechtigkeiten, die wir nicht dulden wollen.

Patientenrechte
Die Fraktion der SPD hat bereits im März 2010 einen Antrag „Für ein modernes Patientenrechtegesetz“ eingebracht ( Bundestagsdrucksache 17/907). Darin fordern wir u. a. ein verbessertes Risikomanagement und Fehlermeldesysteme, eine Stärkung der Opfer von Behandlungsfehlern, bessere Beteiligungsrechte für Patientenorganisationen in Gremien, die Stärkung der Patientenrechte gegenüber Sozialleistungsträgern und Leistungserbringern und die Optimierung der Leichenschau. Die schwarz-gelbe Bundesregierung legte im Anschluss ein Patientenrechtegesetz vor, dass an der Rechtslage von Patientinnen und Patienten nichts änderte, sondern lediglich die Rechtsprechung in Gesetzesform goss.

Mit unserem Antrag „Patientenrechte wirksam verbessern“ aus Oktober 2012, ( BT-Drs. 17/11008) fordern wir eine fortschrittliche Verbesserung der Rechte der Patientinnen und Patienten.

Substanziell wird sich nämlich durch das Reförmchen der schwarz-gelben Bundesregierung an der bestehenden Rechtslage für die Patienten nichts ändern. Das Gesetz ist wie eine Seifenblase – wenn sie platzt, bleiben nur enttäuschte PatientInnen. Der größte Mangel des Gesetzes besteht darin, dass auf die Einführung eines Härtefallfonds verzichtet worden ist.

Pflege-TÜV
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz haben wir 2008 die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar veröffentlicht werden - ein Meilenstein für den Verbraucherschutz in der Pflege.
Seit Mitte 2009 führen die Krankenkassen Prüfungen durch und veröffentlichen die Ergebnisse im Internet. Die Grundlage dafür bilden die Pflege-Transparenzvereinbarungen der Vertragspartner: Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene.
Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass die Vereinbarungen in einigen wichtigen Punkten nachgebessert werden müssen. Dies betrifft das lückenhafte zufallsgesteuerte Verfahren für die Stichprobenziehung, den zu erweiternden Kriterienkatalog sowie das unausgewogene Bewertungssystem. Wir fordern die Regierung in unserem Antrag dazu auf, auf die Vertragspartner einzuwirken, damit die Pflege-Transparenzvereinbarungen dementsprechend überarbeitet und verbessert werden.

Antrag: