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Meine Bezüge als Bundestagabgeordnete

Diäten ab 1. Juli 2021: 10.012,89 Euro/Monat (voll zu versteuern, kein 13. Monatsgehalt).

Kostenpauschale ab 1. Januar 2021: 4.560,59 Euro/Monat (steuerfrei, für Berliner Wohnung, Wahlkreisbüro, Mobilität im Wahlkreis, Teile Bürokosten, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, ...)

Im Gegensatz zum Europaparlament erhalten Bundestagsabgeordnete kein Tagegeld. Im Gegenteil: Verpasse ich eine Abstimmung oder Sitzungstage (auch bei Krankheit), werden mir bis zu 200,- Euro pro Tag abgezogen.



Amtsausstattung als Bundestagsabgeordnete

Büro und technische Ausstattung:

  • Büroräume in Berlin
  • 4 PCs und 2 Laptops für mein Büro in Berlin und mein Wahlkreisbüro in Hannover
  • Möbel und weitere Ausstattung für das Berliner Büro und das Wahlkreisbüro werden vom Bundestag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit bereitgestellt.

Mitarbeiter/innen:

Einem Bundestagsabgeordneten stehen derzeit 22.795,- Euro (Arbeitnehmer-Brutto) im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Ich beschäftige:

in Berlin:

  • drei wissenschaftliche MitarbeiterInnen mit 2 x 35 Stunden und 1 x 25 Stunden

in Hannover:

  • zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen mit 39 Stunden
  • zwei geringfügig Beschäftigte

Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an die Abgeordnete ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.

Für Dienstreisen stellt der Deutsche Bundestag mir folgende Leistungen bereit:

  • Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit
  • Netzkarte Deutsche Bahn (1. Klasse)
  • Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin

Bürokostenpauschale:

12.000 Euro im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Handy, Internet, Briefpapier, etc.

Bürokosten werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt. Zusätzliche Ausgaben muss ich selbst tragen.

Sonstige Einnahmen und Nebentätigkeiten

Für meine ehrenamtliche Mitarbeit im Aufsichtsrat fairKauf – eG Hannover erhalte ich keine Aufwandsentschädigung.


Krankenversicherung

  • Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Als Zuschuss erhalte ich den üblichen Arbeitgeberanteil.
  • Die Ergebnisse der Gesundheitsreform gelten auch für uns Abgeordnete.



Altersversorgung

Nach mehreren Änderungen im Bereich der Altersversorgung ist derzeit folgende Situation gegeben:

Ein Mitglied des Deutschen Bundestages erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn es das 67. Lebensjahr vollendet und dem Deutschen Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat.

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit erhält die Abgeordnete eine Anwartschaft von 2,5 % der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstsatz der Alterentschädigung beträgt 67,5 % der monatlichen Diät. Um dieses zu erreichen, muss eine Abgeordnete mindestens 27 Jahre Parlamentsmitglied gewesen sein. Scheidet sie z. B. nach acht Jahren aus, so erhält sie einen Anspruch in Höhe von 20 % der monatlichen Diät für die Zeit nach dem vollendeten 67. Lebensjahr.