Mehr als 84.000 Menschen mit Behinderungen dürfen in Deutschland nicht wählen, weil das Wahlgesetz sie aufgrund ihrer Lebenslage automatisch vom Wahlrecht ausschließt. In einem heute verabschiedeten Positionspapier fordert die SPD-Bundestagsfraktion, diese Diskriminierung abzuschaffen.

Die bestehenden Wahlgesetze schließen derzeit viele Menschen mit Behinderungen automatisch vom Wahlrecht aus und erlauben ihnen nicht, zu wählen oder sich wählen zu lassen. In erster Linie sind davon Menschen betroffen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist.

"Damit wird volljährigen Staatsbürgern ein zentrales Bürgerrecht vorenthalten, was im klaren Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention steht.", verdeutlicht Kerstin Tack, die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Mit der Unterzeichnung der Konvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, dass Menschen mit Behinderungen ihr Wahlrecht gleichberechtigt mit anderen wahrnehmen können und bei Bedarf dabei unterstützt werden.

Kerstin Tack erklärt: "Wir wollen die aktuelle Diskriminierung beenden und den Wahlrechtsausschluss aus dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz streichen. Zugleich ist eine gesetzliche Grundlage nötig, damit Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht bei Bedarf auch mit Unterstützung ausüben dürfen."

"Es ist gut, dass mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erste Bundesländer ihre Landeswahlgesetze bereits im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention geändert haben. Auf der Bundesebene dürfen wir nicht länger damit warten", fordert Kerstin Tack.