01.12.2016 - Bundesteilhabegesetz
Rede von Kerstin Tack im Deutschen Bundestag am 1. Dezember 2016
Quelle: "Deutscher Bundestag"
Das Video zur Rede finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des
Rede am 01.12.2016, 206. Sitzung
TOP 3: Bundesteilhabegesetz
Kerstin Tack [SPD]:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte auf einige der hier gemachten Aussagen gerne eingehen. Der Kollege Bartsch, der nicht mehr hier ist, weil er schon andere Aufgaben wahrnimmt – das hätte man auch anders machen können; aber so ist es –,
(Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Unglaublich!)
war der Meinung, dass in diesem Gesetz die Finanzen nicht hinreichend berücksichtigt würden. Wer sich hier hinstellt und das macht, der haut den Kommunen und den Ländern richtig einen vor den Latz.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Vielleicht hat er es nicht gewusst, vielleicht wollte er, dass es so kommt. Das wissen wir nicht; denn er ist nicht mehr da. Danach können wir ihn nicht fragen. Die Eingliederungsleistungen zahlen nicht wir, sondern die Kommunen und die Länder. Wer sagt, dass da nicht ordentlich Geld investiert würde, bezieht seine eigenen Kommunen und auch sein Land massiv in die Kritik ein. Ich hoffe, dass er noch hört, dass er sich an dieser Stelle ein bisschen verrannt hat, wenn er das zum Thema macht.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Frau Kollegin Werner, von Ihnen hätte ich erwartet, dass Sie ein bisschen tiefer in der Materie sind. Wenn Sie sich hier hinstellen und einen aktuellen Fall der Leistungsgewährung in einer Stadt in Baden-Württemberg mit dem Hinweis auf ein Gesetz, das in drei Jahren in Kraft tritt, schildern, dann haben Sie sich, finde ich, massiv verrannt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Die heutige Praxis der Leistungsgewährung ist überall komplett unterschiedlich. Das macht uns allergrößte Sorge. Deshalb machen wir in unserem Gesetz bundeseinheitliche Kriterien für genau diese Bedarfsermittlung. Wir stärken die Rechte. Endlich werden wir es hinbekommen, dass wir im Gesamtplanverfahren die Betroffenen an den Tisch holen. Wir stärken ihre Beratung, und sie können ihre Vertrauenspersonen zur Beratung mitnehmen. Das wird die neue Gewährungspraxis sein, wenn wir in drei Jahren dieses Gesetz haben. Aber zu meinen, man könnte mit einem heutigen Fall mit Verweis auf ein Gesetz, das in drei Jahren in Kraft tritt, argumentieren, ist nicht in Ordnung.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Frau Kollegin Rüffer und Frau Göring-Eckardt, es ist wirklich nicht in Ordnung, wenn man sich hier hinstellt und sagt: Ich verwende meine Redezeit darauf, über einen Entwurf zu reden, und rede nicht über das, was heute eigentlich zur Abstimmung steht. Wenn das das Ziel Ihrer Rede ist, dann will ich sehr deutlich sagen: Das ist eine Missachtung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier,
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich! Jetzt dürfen wir nicht einmal mehr über Entwürfe reden!)
die sich in den letzten Wochen hier sehr massiv genau damit beschäftigt haben. Wenn jemand sagt, ich rede über etwas, was heute gar nicht zur Abstimmung steht, finde ich, dass das nicht redlich ist.
Frau Kollegin Rüffer, wenn Sie sagen, da seien Verschlechterungen in dem Gesetz für die betroffenen Menschen: Was für eine Verantwortungslosigkeit werfen Sie denn den Grünen in den Ländern vor, die genau diese angeblich großen Verschlechterungen in zwei Wochen hier mit auf den Weg bringen werden?
(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Grünen in den Ländern haben doch dafür gekämpft, dass die Verbesserungen im Gesetz drinstehen!)
Deshalb finde ich, dass das nicht in Ordnung ist.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Sie sagen, Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Ländern hätten eine große Verantwortungslosigkeit an den Tag gelegt, weil sie Ihnen an dieser Stelle nicht folgen.
(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, ich habe gesagt, die Grünen in den Ländern haben dafür gesorgt, dass diese Probleme an manchen Stellen gelöst worden sind!)
Da muss man sich sehr genau überlegen, wie man hier an diesem Redepult agiert und wie man es gerade nicht tut. Ich glaube, da haben Sie Ihren Kollegen in den Ländern heute keinen guten Dienst erwiesen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Für uns ist ganz entscheidend, dass wir das Selbstbestimmungsrecht der Menschen stärken, und das in der Tat nicht nur bei dem Einkommen und Vermögen – das ist hier schon ganz viel gesagt worden –, sondern gerade auch mit der Erhöhung des Vermögensfreibetrages in der Grundsicherung. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern das betrifft jeden in Deutschland, unabhängig von der Frage, ob er eine Behinderung hat oder nicht. Das sind 2 Millionen Menschen in Deutschland. Für diese Personengruppen werden wir den Freibetrag von heute 2 600 Euro auf 5 000 Euro erhöhen. Das ist eine echte sozialpolitische Leistung, von der über das Bundesteilhabegesetz auch andere profitieren, auch wenn sie keine Beeinträchtigung haben. Wir halten das für eine richtig wichtige Maßnahme.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU])
Zu der Schwerbehindertenvertretung hat Kollege Schummer schon erläutert, was jetzt alles im Gesetz steht. Aber ich will auch sehr deutlich sagen: Für die SPD ist die Stärkung der Schwerbehindertenvertretung ein richtig wichtiges Anliegen. Es bleibt auch ein Anliegen in der nächsten Legislatur, die Stärkung weiter voranzutreiben. Mit der heute erreichten Unwirksamkeit der Kündigungen sind wir noch nicht hinreichend einverstanden. Wir wollen mehr.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir glauben auch, dass dieses Gesetz ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist. Aber es müssen weitere Schritte folgen.
(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach ja? Interessant!)
Wir wollen ganz selbstverständlich, dass wir bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung zu einer vollen Freistellung kommen.
(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen Sie es! Warum haben Sie es nicht gemacht?)
Deshalb muss es an dieser Stelle weitergehen.
Wir möchten den inklusiven Arbeitsmarkt weiter stärken, die Rolle der Werkstätten in diesem System noch einmal deutlicher unter die Lupe nehmen und ihnen auch künftig eine Rolle zuweisen.
Wir möchten – ich glaube, es war Frau Reimann, die das auch im Bereich der Schnittstelle zur Pflege gesagt hat –, dass auch Menschen mit Behinderung, die in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, die Beiträge an die Pflegeversicherung gezahlt haben, die heute aber die einzige Gruppe in Deutschland sind, die keine Leistungen der Versicherungen bekommen, alle Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wie sie auch Menschen außerhalb von vollstationären Einrichtungen bekommen. Das wird noch eine Aufgabe der nächsten Legislatur sein, das tatsächlich auf den Weg zu bringen, und die entsprechenden Mittel für die Pflegeversicherung zu kompensieren.
(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum stand denn da drin, dass Sie die ausweiten wollen?)
In diesem Sinne freue ich mich, dass wir hier heute den ersten großen Schritt gehen. Weitere werden folgen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)