08.07.2010

Rede Kerstin Tack (SPD)

Die SPD- Bundestagsfraktion bringt heute einen Gesetzentwurf mit dem Titel: „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet“ in den Deutschen Bundestag ein.

Worum geht es: viele Verbraucherinnen und Verbraucher werden immer häufiger Opfer von sogenannten Kostenfallen im Internet. Das Prinzip ist einfach: über Anzeigen auf Suchmaschinen locken unseriöse Unternehmen Internetnutzerinnen und -nutzer auf ihre Seiten. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher rechnen dort nicht damit, für Dienste oder Software zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt, wie z.B. Kochrezepte. In gutem Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse für eine vermeintliche Kunden Registrierung an - und haben ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Dabei werden die Verbraucherinnen und Verbraucher mittels unklaren, irreführenden Gestaltungsweisen über die Kostenpflichtigkeit getäuscht. Der Hinweis auf die Kosten ist in den AGBs bzw. im Kleingedruckten versteckt oder wird erst sichtbar, wenn der Bildschirm herunter gerollt wird.
Im Nachgang erhalten Betroffene dann einschüchternde Drohbriefe der Betreiber und nicht wenige zahlen aus Angst die haltlosen Forderungen. Laut Verbraucherschützern liegt der Schaden in Deutschland jährlich im mehrstelligen Millionenbereich. Seit Jahren gewinnt der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Gerichtsverfahren nach dem anderen gegen unseriöse Online-Anbieter. Allerdings geht danach die Abzocke weiter, denn mit geringer Anpassung starten die Betreiber einfach ein neues Angebot.
Bei den Verbraucherzentralen nehmen die Beschwerden der Menschen zu und dies ist sicher auch der Bundesregierung bekannt, aber gehandelt wird nicht!
Frau Aigner prangert die unseriösen Machenschaften zwar an, hat sich bisher aber darauf zurückgezogen, eine Lösung im Rahmen der zur Zeit diskutierten europäischen Verbraucherrechterichtlinie herbeizuführen. Diese Richtlinie wird es in naher Zukunft aber noch nicht geben.
Jetzt sagt Frau Aigner: "Sollte bis zum Herbst nicht erkennbar sein, dass sich die Button-Lösung auf EU-Ebene durchsetzen wird, werden wir uns um eine nationale Regelung bemühen…" , das heißt, die Verbraucherinnen und Verbraucher werden noch länger allein gelassen.
Dabei ist eine Lösung schnell und einfach möglich, und wir legen sie jetzt vor:
Mit einer Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch § 312e, Absatz 1 und durch Einfügen eines Absatzes 1 a mit dem Inhalt: „Der auf eine entgeltliche Gegenleistung gerichtete Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr wird nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung vom Unternehmer einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten und die Kenntnisnahme dieses Hinweises in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung bestätigt hat.“
wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern sofort geholfen.

Mit dieser „sogenannten Button-Lösung“ kann ein im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossener Vertrag nur dann wirksam werden, wenn die Verbraucherin/ der Verbraucher vom Unternehmen vorab über die Entgeltlichkeit und die Gesamtkosten des Vertrages informiert wird und dies auch durch einen gesonderten „Button“ bestätigt.
Das heißt, vor Abschluss eines Vertrages im Internet wird deutlich aufgezeigt, dass ein Angebot kostenpflichtig ist. Der Kunde muss durch Anklicken einer Schaltfläche, "Button", bestätigen, dass er den Kostenhinweis zur Kenntnis genommen hat.
Seriöse Online-Anbieterinnen und Anbieter und Internetshops haben ihre Internetauftritte bereits so gestaltet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor Vertragsschluss über den Inhalt und den Gesamtpreis des elektronischen Warenkorbes informiert werden und zu einer endgültigen Bestellung ein gesonderter Klick notwendig ist.
Unseriösen Anbietern kann die neue Regelung das Handwerk legen.

Selbst der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sagt : „Wir brauchen ein verpflichtendes Bestätigungsfeld für alle Vertragsabschlüsse im Internet. Mit dem verpflichtenden Preisangabefenster können wir Internetabzocke minimieren“, und die Bundesregierung hat einen mit unserem Vorschlag im Wortlaut identischen Beschluss des Bundesrates zur Einführung einer sogenannten „Button-Lösung“ in die Verhandlungen über die EU- Verbraucherrechterichtlinie eingebracht. Ob die Regelung übernommen wird ist unklar und, wie bereits gesagt, mit einem Beschluss über die EU-Richtlinie ist in naher Zukunft nicht zu rechnen.
Bei den Verhandlungen in Brüssel zeigt sich , dass eine Vollharmonisierung des Verbraucherrechts, d.h. für alle Länder einheitliche Regeln, immer weniger Anhang findet und auch von uns nicht gewollt wird. Die zuständige EU-Kommissarin Reding tritt inzwischen lediglich für eine „gezielte Harmonisierung“ ein, die Spanische Ratspräsidentschaft hat sich für einen „gemischten Harmonisierungsansatz“ ausgesprochen.

Vor diesem Hintergrund ist ein nationales Gesetz gegen die Abzocke im Internet jetzt dringend erforderlich, um die bestehende Regelungslücke zu beseitigen und Verbraucherinnen und Verbraucher zügig vor unseriösen Anbieterinnen und Anbietern zu schützen. In Frankreich besteht eine solche Regelung übrigens schon länger und eine europäische Lösung kann die Bundesregierung ja auch mit einem eigenen nationalen Gesetz weiterverfolgen.

Also handeln Sie jetzt und setzen Sie unseren Gesetzentwurf um!

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