12.05.2016

Erklärung nach §31 GO der Abgeordneten Kerstin Tack zu der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 18/8432) zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts“ (Drucksache 18/7824) sowie zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 18/8433) zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts“ (Drucksache 18/7824), TOP 6 der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 12.05.2016

Angesichts der Erfahrungen aus der Praxis und der in Deutschland seit 2009 verbindlich geltenden UN-Behindertenrechtskonvention ist es mir ein wichtiges Anliegen, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nach fast 14 Jahren weiterzuentwickeln, um die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland weiter voranzubringen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält diesbezüglich zahlreiche Verbesserungen für mehr Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung.

Durch die Gesetzesreform wird klargestellt, dass Behinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen. Ich begrüße, dass das neue BGG somit vor allem darauf abzielt, bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Bundesverwaltung zu beseitigen.

Während bauliche Barrierefreiheit nach dem geltenden BGG nur bei Neubauprojekten hergestellt werden musste, sollen nun auch die Barrieren in Bestandsbauten angegangen werden und es müssen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum Abbau von Barrieren erstellt werden. Durch das neue BGG wird eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit neu eingerichtet, die insbesondere die Verwaltung, aber auch die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft bei allen Fragen rund um den Abbau von Barrieren berät und unterstützt.

Ein Meilenstein für die Inklusion und Selbstbestimmung zahlreicher Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in Deutschland ist aus meiner Sicht, dass das neue BGG einen eigenen Paragraphen zu „Verständlichkeit und Leichter Sprache“ bekommen soll. Schriftliche Dokumente von Behörden werden demnach zukünftig bei Bedarf in leichter Sprache erläutert.

Auch die besondere Situation einer Benachteiligung aus mehreren Gründen, wie beispielsweise Behinderung und Geschlecht, wird durch das neue BGG anerkannt und die Versagung angemessener Vorkehrungen wird als Benachteiligungstatbestand ganz neu aufgenommen.

Schließlich soll die Wirksamkeit des BGG durch eine neue, bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelte, Schlichtungsstelle erhöht werden. Menschen mit Behinderungen können ihre Rechte so niederschwellig und zunächst außergerichtlich einfordern.

Ein Instrument, das die Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft fördern soll, sind Zielvereinbarungen nach § 5 des BGG. Damit werden anerkannte Verbände, die die Belange von Menschen mit Behinderungen fördern, darin unterstützt, mit Wirtschaftsunternehmen bzw. deren Verbänden privatrechtliche Vereinbarungen über die Herstellung von Barrierefreiheit zu treffen. Mit der anstehenden Novellierung des BGG wird das Instrument der Zielvereinbarungen weiter gestärkt, indem die neu eingerichtete Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die Beteiligten in den Verhandlungen zukünftig unterstützen wird.

Über diese freiwillige Selbstverpflichtung hinausgehend gibt es schon jetzt in vielen Rechtsbereichen auch für den privaten Sektor Regelungen zu Barrierefreiheit und Benachteiligungsschutz, beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Verbraucherschutzrecht, im Arbeits(schutz)recht oder auch im Verkehrsbereich mit dem Personenbeförderungsgesetz oder dem Luftverkehrsgesetz. Eine besondere Bedeutung kommt außerdem dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu, mit dem Benachteiligungen aus Gründen einer Behinderung durch privatwirtschaftliche Akteure verhindert oder beseitigt werden sollen. Demgegenüber verpflichtet das BGG in erster Linie Träger der öffentlichen Gewalt.

Trotz dieser bestehenden Regelungen und positiver Beispiele für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen, machen die alltäglichen Erfahrungen vieler Menschen mit Behinderungen jedoch deutlich, dass Bedarf an verbindlicheren Regelungen für angemessene Vorkehrungen und die Herstellung von Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft besteht.

Derzeit wird das AGG im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes evaluiert. Ziel der Evaluierung ist es, die praktische Wirksamkeit des AGG zu überprüfen und etwaige gesetzliche Umsetzungsdefizite sowie Schutz- und Regelungslücken aufzudecken. Dabei finden auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur barrierefreien Zugänglichkeit aller Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen Berücksichtigung. Die Ergebnisse der Evaluierung und entsprechende Handlungsempfehlungen wurden für den Sommer dieses Jahres angekündigt.

Vor dem Hintergrund dieses gegenwärtig laufenden Prozesses lehne ich die Anträge der Grünen und der Linken ab. Eine Weiterentwicklung des AGG zum jetzigen Zeitpunkt und im Zuge der Weiterentwicklung des BGG halte ich für wenig zielführend. Aus meiner Sicht ist es geboten, die Ergebnisse der Evaluierung des AGG abzuwarten und die Frage verbindlicherer Regelungen für die Privatwirtschaft in eine anschließende Weiterentwicklung des AGG einfließen zu lassen.

Kerstin Tack, MdB


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