Deutscher Bundestag 14.06.2012

Erste Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower-Schutzgesetz)

– Drucksache 17/9782 –

Quelle "Deutscher Bundestag"

Das Video zur Rede finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des


Kerstin Tack (SPD):

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!

Ich glaube, man muss sehr weit von der Realität entfernt sein, wenn man meint, wir würden hier über Einzelfälle reden wollen. Es ist doch ganz klar – das hat die Anhörung sehr deutlich bewiesen –: Wir reden hier über ein Phänomen. Es gibt viele Entlassungen bzw. Jobverluste, weil dieser Regelungsbedarf von der Bundesregierung konsequent ignoriert wird.
Nicht ohne Grund hat sich die Bundesregierung im Rahmen des G-20-Treffens in Seoul vor zwei Jahren verpflichtet – darauf hat meine Kollegin schon hingewiesen –, bis zum Ende dieses Jahres eine Regelung vorzulegen. Ich weiß gar nicht, warum Sie meinen, wir hätten hier überhaupt keinen Regelungsbedarf. Schließlich hat die Bundeskanzlerin entsprechende Zusagen formuliert.
Darüber müssen Sie in Ihren Reihen vielleicht noch einmal diskutieren und erläutern, wie man damit umgehen möchte, dass man international eine Verpflichtung eingegangen ist, die man auf nationaler Ebene aber nicht sehen will.
Es ist gut, dass wir heute erneut über dieses Thema reden; denn viele Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben warten darauf, dass es Rechtssicherheit gibt und die Unsicherheit, die im Moment diesbezüglich auf dem Arbeitsmarkt herrscht, beseitigt wird. Wir müssen schnellstmöglich dafür sorgen, dass man, wenn man Missstände im eigenen Betrieb offenlegt, nicht den eigenen Arbeitsplatz gefährdet.
In der Anhörung, die wir dazu im März dieses Jahres durchgeführt haben, hat kein Sachverständiger das ernsthaft bestritten, ganz im Gegenteil. Als wir im September des letzten Jahres über den Gesetzentwurf der SPD zu diesem Thema gesprochen haben, haben wir uns alle natürlich auch auf den Fall der Altenpflegerin bezogen.
Aber es gibt auch andere bedeutende Fälle.
Ich will dazu einmal Folgendes sagen: Herr Seehofer hat im Jahr 2007 den Fahrer des Lkw, der den größten Gammelfleischskandal in der Geschichte Deutschlands aufgedeckt hat, mit einer Medaille des Landwirtschaftsministeriums geehrt und als Konsequenz einen Gesetzentwurf zur Regelung des Informantenschutzes initiiert.
Diese Initiative kam bei den eigenen Leuten aber nicht durch. Im Gegenteil, es wurde sogar gesagt, dass dadurch dem Denunziantentum Vorschub geleistet würde. Angesichts dessen muss ich sagen: Das ist beschämend. – Das ist nicht heute von Ihnen gesagt worden, aber damals ist das gesagt worden. Sie haben das nicht gesagt. Das ist sogar im September noch gesagt worden. Ich finde das wirklich skandalös.
Ihr Innenminister Friedrich hat im Oktober des letzten Jahres den XY-Preis des ZDF an genau diesen Lkw-Fahrer verliehen, der nach Ihrem Verständnis ein Denunziant ist. Der Innenminister hat ihn als Mensch, der ganz besonders couragiert handelt, ausgezeichnet. Er sagt: Genau solche Leute braucht die Zivilbevölkerung.
Aber dieser Fahrer hat seinen Job verloren. Das zeigt doch ganz deutlich, dass hier Regelungsbedarf besteht und dass es eben nicht darum geht, Betriebsgeheimnisse nach außen zu posaunen, sondern darum, vor Gesundheitsschäden, vor Gefahren für Leib und Leben und auch vor Gefahren für die Umwelt zu schützen. Wir brauchen diese Hinweisgeber. Wir sind doch froh um jeden, der mit offenen Augen durch den Betrieb geht und bemerkt, dass es eine Situation gibt, die man nach innen gar nicht kommunizieren kann, weil das viel zu gefährlich ist.
Deshalb brauchen wir Stellen, an die man sich wenden kann und bei denen man Gehör findet. Dies dient dem Schutz der Allgemeinheit, aber auch dem Schutz des eigenen Arbeitsplatzes. Da sind wir bisher nicht richtig aufgestellt.

Unser Vorschlag unterscheidet sich von dem Vorschlag der Grünen in einigen Punkten ganz erheblich. Wir halten es nicht für ausreichend, ausschließlich im BGB Regelungen vorzunehmen, die erst einmal darauf fußen, dass man nach innen in den Betrieb kommunizieren muss, bevor man sich an externe Stellen, an Aufsichtsbehörden, an die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder wen auch immer wenden darf.
Ich glaube, dass nicht jeder zum Zeitpunkt des Erkennens eines Missstandes schon abschätzen kann, wie groß dessen Tragweite ist. Deswegen muss es möglich sein – in diesem Punktunterscheiden wir uns sehr –, sich auch bei einem Verdacht an externe Stellen zu wenden, ohne eine betriebliche Erstuntersuchung vorzuschalten.
Wir unterscheiden uns auch sehr deutlich in der Beurteilung der Frage, ob es nicht nur Kündigungsschutz, sondern auch Leistungsverweigerungsrechte und Schadensersatzansprüche geben sollte.
All diese Fragen müssen geregelt werden, gerade weil wir nicht in jedem Fall sicherstellen können, dass Beschäftigte nicht aufgrund anderer Umstände später im Betrieb Schwierigkeiten bekommen. Deshalb muss der Schutz sehr weitreichend sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich das noch sagen darf: Es ist ein bisschen zynisch, dass vonseiten der Regierungskoalition gesagt wird, dass hier überhaupt kein Handlungsbedarf besteht, dass wir in Deutschland in dieser Hinsicht eigentlich ganz prima aufgestellt sind und dass es bestimmt gute Gründe gibt, wenn Hinweisgeber später ihren Job verlieren.
Denn das Bundeskartellamt – immerhin eine Bundesbehörde; das kann man nicht ganz ignorieren – hat zum 1. Juni dieses Jahres eine Internetseite für anonyme Hinweisgeber freigeschaltet. Ich finde das interessant. Sie sehen ja keinen Handlungsbedarf, wieso hat das Bundeskartellamt dann vor zwei Wochen diese Seite freigeschaltet? Weil man der Meinung war, dass es hilfreich sein kann, dass das Bundeskartellamt anonyme Hinweise bekommt.
Vielleicht ist das für Sie als Regierungskoalition eine Gelegenheit, noch einmal miteinander ins Gericht zu gehen und zu überlegen, ob es nicht doch sinnvoll wäre, entsprechende Regelungen vorzunehmen.
Verdammt viele Leute in den Betrieben warten darauf. Es ist unsere Aufgabe, sie vernünftig zu schützen.

Herzlichen Dank.